Inhalt

Text gilt ab: 31.08.2017

1. Allgemeines

1.1 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 07/2017 vom 23. März 2017, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 9 vom 13. Mai 2017, den „Leitfaden für die Behandlung von zeitgebundenen Kosten (ZGK) im Tunnelbau“ bekannt gegeben.

1.2 

1Der „Leitfaden für die Behandlung von zeitgebundenen Kosten (ZGK) im Tunnelbau“ ist mit dem Ziel erarbeitet worden, die Kriterien zur Ausschreibung und Abrechnung von ZGK im Tunnelbau zu vereinheitlichen und damit eine gute Abrechnungsbasis für den Bau von Straßentunneln in geschlossener Bauweise zu schaffen. 2Die Erarbeitung erfolgte durch eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Fachleuten (Verwaltung und Ingenieurbüros) aus Deutschland und Österreich. 3Als Anlage zum Leitfaden sind drei Beispiele beigefügt, in denen die Systematik der verschiedenen Verfahren erläutert ist.