Inhalt

TL BE-StB 15
Text gilt ab: 31.03.2016

2. Anwendung

2.1 

Die TL BE-StB 15 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden.

2.2 

1Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, die TL BE-StB 15 auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden. 2Die TL BE-StB 15 sind den Bauverträgen als Vertragsbestandteil zugrunde zu legen.