Inhalt

TL BE-StB 15
Text gilt ab: 31.03.2016

1. Allgemeines

1.1 

Die „Technischen Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen“, Ausgabe 2007 (TL BE-StB 07) wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den Obersten Straßenbaubehörden der Länder grundlegend überarbeitet und liegen nun als „Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen“, Ausgabe 2015 (TL BE-StB 15) vor.

1.2 

1Mit den TL BE-StB 15 werden die Anforderungsbeschreibungen an kationische Bitumenemulsionen an die überarbeitete DIN EN 13808 „Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel“ angepasst. 2Damit verbunden sind auch Änderungen der Sortenbezeichnungen der Bitumenemulsionen. 3In der Anlage 1 sind die Anwendungsbereiche für kationische Bitumenemulsionen zusammengestellt. 4Hierin sind die alten (nach den TL BE-StB 07) verwendeten Bezeichnungen den neuen Bezeichnungen (nach den TL BE-StB 15) gegenübergestellt. 5Ferner wurde im Zuge der Überarbeitung der DIN EN 13808 die Grenze, ab der kationische Bitumenemulsionen mit dem Buchstaben F zu kennzeichnen sind, von ehemals 2 M.-% auf nun 3 M.-% Zugabe Fluxmittel geändert. 6Die in den TL BE-StB 07 beschriebenen Anforderungen an ein gefluxtes Bindemittel für Oberflächenbehandlungen (PmOB Art B) werden in die „Technischen Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitungen auf Bitumenbasis“, Ausgabe 2015 (TL Sbit-StB 15) übertragen. 7Mit der Umsetzung der harmonisierten EU-Norm gilt für die Bitumenemulsionen eine Verpflichtung zur Leistungserklärung nach Art. 6 der EU-Bauproduktenverordnung. 8Das System der Güteüberwachung bei der Herstellung von Bitumenemulsionen nach den TLG BE-StB 02 entfällt daher zukünftig.