Inhalt

Text gilt ab: 01.12.2020

Vorbemerkung zur Änderung

Die Überarbeitung wurde erforderlich aufgrund
der zwischenzeitlich überarbeiteten und herausgegebenen Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18320, Landschaftsbauarbeiten,
der überarbeiteten und herausgegebenen ATV DIN 18300,
der ebenfalls überarbeiteten Landschaftsbaufachnormen DIN 18915 bis 18920,
des überarbeiteten Standardleistungskatalogs für den Straßen- und Brückenbau STLK Leistungsbereich 104 Pflanzenlieferung (LB 104) und Leistungsbereich 107 Landschaftsbauarbeiten (LB 107),
der aktuellen Vorgaben zur Umsetzung des § 40 BNatSchG zur Verwendung gebietseigenen Saat- und Pflanzgutes,
der Neufassung der Regelwerke der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung, Landschaftsbau e. V. (FLL),
sowie vorliegender Praxiserfahrungen zur ZTV La-StB 05.