Text gilt ab: 18.05.2020

Anlagen 

Anlage 1: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau 08/2019
Anlage 2: Beispiel zur Berechnung der maximal möglichen Zugabemenge bei Vewendung von zwei Asphaltgranulatfraktionen
Anlage 3: Anhang A der TL Asphalt-StB mit den in Bayern gültigen Ergänzungen