Inhalt

Text gilt ab: 18.05.2020

3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 18. Mai 2020 in Kraft. 2Mit Ablauf des 17. Mai 2020 tritt die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 28. August 2017 (AllMBl. 2017, S. 398) außer Kraft.