Inhalt

Text gilt ab: 18.11.2019
Gesamtansicht
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument (inaktiv)

913-B

Qualitätssicherung beim Schweißen von Kopfbolzendübeln im Brückenbau

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 18. November 2019, Az. 48-4342.21-1-1

(BayMBl. Nr. 529)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Qualitätssicherung beim Schweißen von Kopfbolzendübeln im Brückenbau vom 18. November 2019 (BayMBl. Nr. 529)

Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag

1. Allgemeines

1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das Allgemeine Rundschreiben (ARS) Nr. 18/2019 vom 26. August 2019 bekannt gegeben. 2Gegenstand des ARS ist die Qualitätssicherung beim Schweißen von Kopfbolzendübeln im Brückenbau. 3In der Anlage zum ARS Nr. 18/2019 sind Grundsätze insbesondere zur Erzielung einer ausreichenden Ausführungsqualität im Hinblick auf die Ermüdungssicherheit der Kopfbolzendübel im Brückenbau festgelegt.

2. Anwendung

2.1 

Das ARS Nr. 18/2019 mit seiner Anlage ist künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden.

2.2 

Zustimmungen im Einzelfall sind gemäß B.(1) des ARS Nr. 18/2019 zuerst mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und anschließend mit dem BMVI abzustimmen.

3. Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 18. November 2019 in Kraft.

4. Bezugsmöglichkeiten

Das ARS Nr. 18/2019 ist im Verkehrsblatt, Heft 18/2019, vom 30. September 2019 veröffentlicht.

Helmut Schütz
Ministerialdirektor