Text gilt ab: 01.07.2019

3. Außerkrafttreten

3.1 

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 10/2013 vom 12. Juni 2013 ist nicht mehr anzuwenden.

3.2 

Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 2. Juni 2014 (AllMBl. S. 330) wird aufgehoben.