Text gilt ab: 01.04.2021

8200-I

Sozialversicherungsfreiheit von kommunalen Wahlbeamten, sonstigen kommunalen Beamten und Vorstandsmitgliedern der Sparkassen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
vom 1. September 2015, Az. IB2-0570-4-10

(AllMBl. S. 419)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Sozialversicherungsfreiheit von kommunalen Wahlbeamten, sonstigen kommunalen Beamten und Vorstandsmitgliedern der Sparkassen vom 1. September 2015 (AllMBl. S. 419), die durch Bekanntmachung vom 8. März 2021 (BayMBl. Nr. 218) geändert worden ist

Zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Tätigkeit von kommunalen Wahlbeamten und Wahlbeamtinnen, von sonstigen im kommunalen Bereich (bei Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Landkreisen, Bezirken und sonstigen der Aufsicht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr oder einer ihm nachgeordneten Behörde unterstehenden kommunalen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts einschließlich der Bayerischen Verwaltungsschule) beschäftigten Beamten und Beamtinnen sowie zur Rentenversicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern der Sparkassen wird auf Folgendes hingewiesen: