Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

8113.1-A

Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 21. Dezember 2020, Az. II4/6418.10-1/68

(BayMBl. 2021 Nr. 25)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit vom 21. Dezember 2020 (BayMBl. 2021 Nr. 25), die durch Bekanntmachung vom 28. November 2023 (BayMBl. Nr. 618) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften) Zuwendungen zur Förderung der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel des Landesplans für Menschen mit Behinderung.