Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

4.   Art und Umfang der Zuwendung

4.1   Art der Förderung

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

4.2   Zuwendungsfähige Ausgaben

1Zuwendungsfähig sind Ausgaben der Selbsthilfegruppen für Maßnahmen der Inklusion und Teilhabe nach Nr. 2.2 Satz 1. 2Das Nähere regelt das Merkblatt „Förderfähige Ausgaben“ in der jeweils gültigen Fassung.

4.3   Höhe der Förderung

Die Zuwendung beträgt je Selbsthilfegruppe bis zu 400 € jährlich.