Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
4.
4.1
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
4.2
1Zuwendungsfähig sind Ausgaben der Selbsthilfegruppen für Maßnahmen der Inklusion und Teilhabe nach Nr. 2.2 Satz 1. 2Das Nähere regelt das Merkblatt „Förderfähige Ausgaben“ in der jeweils gültigen Fassung.
4.3
Die Zuwendung beträgt je Selbsthilfegruppe bis zu 400 € jährlich.