Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
5.
1Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für den gleichen Zweck andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. 2Gesetzliche Leistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.