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Text gilt ab: 30.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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7912.4-U

Richtlinien zum Bibermanagement

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 25. November 2020, Az. 67d-U8644.31-2018/16-17

(BayMBl. Nr. 746)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien zum Bibermanagement vom 25. November 2020 (BayMBl. Nr. 746), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 314) geändert worden ist

1Ziel des Bayerischen Bibermanagements ist es, einen günstigen Erhaltungszustand des Bibers zu erhalten und schadensbedingte Konflikte möglichst zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. 2In Konfliktbereichen sollen die vier Säulen – Information der Betroffenen durch Kreisverwaltungsbehörden, Biberberater und Bibermanager, präventive und zum Teil förderfähige Maßnahmen, gegebenenfalls Zugriffsmaßnahmen und schließlich auch Ausgleichszahlungen – die Akzeptanz bei den Betroffenen verbessern.