FöRIHW
Text gilt ab: 30.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
10.
Auf Beihilfe-Webseiten werden folgende Informationen veröffentlicht:
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- Kurzbeschreibung,
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- voller Wortlaut der Beihilfemaßnahmen, einschließlich Änderungen,
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- Name der Bewilligungsbehörde,
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- Informationen gemäß Randnummer 112 Buchst. c der Rahmenregelung für jede Einzelbeihilfe über 10 000 Euro.