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FöRIHW
Text gilt ab: 30.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

6.   Mehrfachförderung, Leistungen Dritter

1Dem Förderzweck gleichgestellte Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert werden, dürfen nicht gleichzeitig nach dieser Richtlinie gefördert werden. 2Werden für die beantragten Investitionen Leistungen Dritter gewährt (zum Beispiel Spenden, Zuschüsse von Naturschutzorganisationen), so sind diese von der Förderung abzuziehen.