Inhalt

Text gilt ab: 15.02.1986

5. Ausarbeitung

Der Landschafts-(Grünordnungs-)planentwurf soll in engem Zusammenwirken mit dem Bearbeiter des Bauleitplans erstellt werden. Bereits bei der Auftragsvergabe ist festzulegen, welcher Planer die Leistungen zu erbringen hat, die für den Bauleitplan und für den Landschafts-(Grünordnungs-)plan in gleicher Weise benötigt werden.
Um ferner Doppelarbeit vor allem bei der Bestandsaufnahme zu vermeiden, sind einschlägige Unterlagen, insbesondere der Landschaftsrahmen-, Agrarleit- oder Waldfunktionsplanung und der Einrichtungsplanung von Naturparken, heranzuziehen. Auch geeignete naturschutzfachliche Gutachten, Untersuchungen und Planungen (z.B. im Zusammenhang mit Eingriffen in Natur und Landschaft) oder ökologische Beweissicherungen sind zu verwerten.