Inhalt

Text gilt ab: 08.11.2017
Gesamtansicht
Vorheriges Dokument (inaktiv)
Nächstes Dokument (inaktiv)

7900-L

Richtlinie Waldpädagogik in der Bayerischen Forstverwaltung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 8. November 2017, Az. F5-7840-1/327

(AllMBl. 2018 S. 22)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie Waldpädagogik in der Bayerischen Forstverwaltung vom 8. November 2017 (AllMBl. 2018 S. 22)

1. Waldpädagogischer Auftrag der Forstverwaltung

1.1 Fachliche Vorgaben

1Waldpädagogik als Bildungsauftrag ist Aufgabe der staatlichen Forstbehörden gemäß Art. 28 Abs. 1 Nr. 8 des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG). 2Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) bieten über ihr Forstpersonal in ganz Bayern waldpädagogische Veranstaltungen an. 3In Ballungsräumen, aber auch in besonderen Naturräumen, werden zusätzlich Waldpädagogische Einrichtungen (WPE), z.B. als Walderlebniszentrum oder Jugendwaldheim, unterhalten.

1.2 Begriffsbestimmung

1Waldpädagogik (synonym: forstliche Bildungsarbeit) ist qualifizierte, auf den Wald und die Forstwirtschaft Bezug nehmende Umweltbildung. 2Sie umfasst alle den Lebensraum Wald und seine Funktionen betreffenden Lernprozesse, die den Einzelnen und die Gesellschaft in die Lage versetzen,
langfristig und zukunftsfähig,
nachhaltig,
verantwortungsvoll und
dem Gemeinwohl verpflichtet
zu denken und zu handeln.
3Waldpädagogik ist Bildungsarbeit zur Förderung von Verständnis und Akzeptanz für die nachhaltige Forstwirtschaft im Sinne des bayerischen Wegs „Schützen und Nutzen“ und leistet Beiträge zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung“.

2. Ziele der Waldpädagogik in der Forstverwaltung

2.1 Bildungsziele

1Waldpädagogik vermittelt Wissen zielgruppengerecht, aktuell und fachlich ausgewogen. 2Sie schafft Bewusstsein für Belange von Wald und Forstwirtschaft und orientiert sich dabei an der Lebenswelt des einzelnen Menschen. 3Waldpädagogik vermittelt zudem wichtige Kompetenzen. 4Die Waldbewirtschaftung dient dabei als Nachhaltigkeitsmodell, das alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie und Soziokulturelles) beinhaltet und ausgewogen berücksichtigt. 5Die Gestaltungskompetenz der Teilnehmenden soll durch die Schaffung von Lernsituationen gefördert werden, in denen
die Teilnehmenden in Kontakt mit der Natur kommen und Möglichkeiten zum aktiven Mitgestalten eröffnet werden (Partizipation),
der wertschätzende und verantwortungsvolle Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen als Orientierung dient,
vernetztes und vorausschauendes Denken und Handeln geübt wird und lokale, regionale und globale Zusammenhänge erkennbar werden sowie
anhand aktueller und realer Problemstellungen Lösungsansätze erarbeitet werden können.
6Waldpädagogik vermittelt Werte wie
Respekt und Wertschätzung für Wald, Natur und Schöpfung,
verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit den uns überlassenen natürlichen Ressourcen sowie
Verantwortung und Sorge für nachfolgende Generationen.

2.2 Ziele für Wald und Forstwirtschaft

1Waldpädagogik fördert das Engagement der Bevölkerung für den Erhalt zukunftssicherer und multifunktionaler Wälder. 2Sie verdeutlicht die vielfältigen Gemeinwohlleistungen des Waldes und seine allgemeine Bedeutung für die Gesellschaft. 3Aktuelle Probleme wie der Klimawandel werden aufgegriffen. 4Waldpädagogik fördert zudem das Verständnis für die nachhaltige forstliche Nutzung unserer Wälder und für die Belange der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. 5Sie unterstreicht die Bedeutung von Wald und Forstwirtschaft als Wirtschaftsfaktor sowie für eine nachhaltige Energieversorgung, die Stärkung strukturschwacher Regionen und den Erhalt kulturellen und landschaftlichen Erbes. 6Durch Waldpädagogik werden die Teilnehmenden in die Lage versetzt, nicht nachhaltigen Umgang mit der Natur zu erkennen und nachhaltige Alternativen zu entwickeln.

2.3 Qualitative und quantitative Ziele für das Bildungsangebot der Forstverwaltung

2.3.1 Qualitative Ziele

1Die Forstverwaltung gewährleistet ein qualitativ hochwertiges, zielgruppenorientiertes Bildungsangebot. 2Die ÄELF stellen die flächige Erfüllung des gesetzlichen Bildungsauftrags sicher. 3Das Bildungsangebot wird dabei an den örtlichen Bedarf angepasst und umfasst unterschiedliche Themen aus Wald und Forstwirtschaft. 4Die WPE ergänzen und unterstützen das Bildungsangebot der ÄELF durch besondere Programmangebote und ein erweitertes Zielgruppenspektrum.

2.3.2 Quantitative Ziele

1Im bayernweiten Durchschnitt soll jedes Schulkind während seiner Schulzeit einmal an einer waldpädagogischen Veranstaltung der Forstverwaltung teilnehmen. 2Bei vier Jahrgangsstufen in der Grundschule entspricht dies rein rechnerisch einem Mengenziel von 25 % aller Grundschulkinder pro Jahr. 3Jede WPE erstellt und veröffentlicht ein Jahresprogramm mit den geplanten Veranstaltungen und Bildungsangeboten. 4Jede WPE bietet zudem mindestens einmal jährlich eine Schulung für Multiplikatoren (siehe Nr. 5) an.

3. Inhalte und Themen der Waldpädagogik

1Die Waldpädagogik der Forstverwaltung versteht den Wald als Ort zum Kennenlernen und Erleben von Natur, durch den unter anderem der Lebensraum, die ökologischen Zusammenhänge und die vielfältigen Gemeinwohlleistungen objektbezogen thematisiert werden können. 2Die nachhaltige Forstwirtschaft im Sinne des bayerischen Wegs „Schützen und Nutzen“ ist zudem Beispiel und Modell für nachhaltiges Denken und Handeln in der Praxis. 3Die verschiedenen Dimensionen von Nachhaltigkeit sind daher Schwerpunktinhalte und -themen der forstlichen Bildungsarbeit:
Ökologie
Lebensraum für Tiere und Pflanzen
Arten und Artenvielfalt (Biodiversität)
Ökonomie
Holz als Bau-, Werk- und Energiestoff
Einkommensquelle Wald
Wertschöpfungskette Wald und Holz
Soziokulturelles
Holz als nachwachsender und CO2-effizienter Rohstoff
Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes
Arbeitsplatz Wald
Wald als Teil von Heimat und Geschichte.
4Aktuelle gesellschaftsrelevante und globale Themen (z.B. Klimawandel, Energiewende, Schützen und Nutzen) werden in die forstliche Bildungsarbeit eingebunden.

4. Methoden

1Die Vermittlung von Wissen und die Förderung von Kompetenzen – entsprechend der genannten Ziele (Nr. 2) und Inhalte (Nr. 3) – richten sich in der Waldpädagogik nach folgenden Prinzipien:
Erlebnisorientierung:Die Teilnehmenden werden über Sinne und Emotionen angesprochen.
Förderung von Selbstwirksamkeit:Die Teilnehmenden lösen selbstständig Aufgaben und erreichen mit eigenen Kräften (selbstdefinierte) Ziele. Sie gewinnen so Zuversicht in ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Werteorientierung:Werte, die das Gemeinwohl und die Persönlichkeitsentwicklung unterstützen, werden gefördert.
Partizipation:Durch ergebnisoffene Aktivitäten erhalten die Teilnehmenden Gestaltungsfreiräume.
Erfahrungsorientierung:An vorhandene Erfahrungen aus der Lebenswelt der Teilnehmenden wird angeknüpft; neue Erfahrungen, die die Teilnehmenden im Lern- und Verstehensprozess voranbringen, werden ermöglicht.
Orientierung an der Lebenswelt:Die Teilnehmenden sollen das vermittelte Wissen, ihre Erlebnisse und die gemachten Erfahrungen im Alltag anwenden können.
Projektorientierung:Langfristige Prozesse werden thematisiert und beispielsweise im Rahmen von Projekten und Projektarbeiten behandelt.
2Wo sich neue methodische Ansätze und Wege der Kommunikation und Partizipation anbieten, sollen diese als substantielle Erweiterung in das bestehende Bildungsangebot eingebunden werden.

5. Zielgruppen

1Das waldpädagogische Angebot der Forstverwaltung stellt auf Zielgruppen ab und berücksichtigt deren unterschiedliche Bedürfnisse. 2Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags gemäß Art. 28 Abs. 1 Nr. 8 BayWaldG werden insbesondere für die Hauptzielgruppen waldpädagogische Angebote bereitgestellt. 3Hauptzielgruppen für das waldpädagogische Angebot der Forstverwaltung sind:
Grundschulkinder, insbesondere der Jahrgangsstufen, in denen der Wald Inhalt des Lehrplans ist (siehe Nr. 2.3.2).
Alle weiteren Schulformen und Jahrgangsstufen, in deren Lehrplänen an waldbezogene Themen und Aspekte der Nachhaltigkeit angeknüpft werden kann. Das sind insbesondere alle Jahrgangsstufen der Mittelschule, die 5. bis 7. und 10. Klasse der Realschule sowie die 5., 6., 9., 11. und 12. Klassen am Gymnasium.
Schulprojekte mit Bezug zu Wald und Forstwirtschaft (P- und W-Seminare für die gymnasiale Oberstufe).
Kinder im Vorschulbereich (Elementarstufe).
Insbesondere an den WPE: Multiplikatoren aus Erziehung und Bildung (Schule, Kindergarten, Frühpädagogik, Umweltbildung).
4Weitere Zielgruppen können sein:
Kinder und Jugendliche im außerschulischen Bereich,
Erwachsene und Senioren,
Familien,
gesellschaftliche Interessensvertreter,
forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
Vereine und
Bildungseinrichtungen.

6. Zuständigkeit und Organisation

6.1 Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)

1Die forstliche Bildungsarbeit wird bayernweit am StMELF koordiniert. 2Aufgaben des StMELF sind insbesondere:
Richtlinien, generelle Weisungen und Vorgaben,
Konzeption und Weiterentwicklung,
Qualitätsmanagement, Evaluierung und Controlling,
Qualitätsmanagement des internen Fortbildungsangebots,
Vernetzung und Kommunikation mit anderen Trägern der schulischen und außerschulischen Umweltbildung in Bayern,
Mitarbeit in nationalen und internationalen Gremien zur Waldpädagogik sowie
Steuerung und Weiterentwicklung des Zertifikats Waldpädagogik einschließlich der Mitarbeit in entsprechenden Arbeitsgruppen.

6.2 Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF)

Die LWF unterstützt die forstliche Bildungsarbeit der Forstverwaltung unter anderem durch:
Koordination des Zertifikates Waldpädagogik,
didaktische Aufbereitung von Fachwissen für die Waldpädagogik,
Unterstützung der WPE bei der Neukonzeption von Methoden,
Unterstützung des Arbeitskreises Forstliche Bildungsarbeit,
Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung,
im Einzelfall Durchführung eigener waldpädagogischer Veranstaltungen und Projekte,
Organisation und Mitwirkung bei Multiplikatorenschulungen,
Koordination des Europanetzwerks Waldpädagogik sowie
Unterstützung des StMELF bei der Vernetzung und Kommunikation mit anderen Trägern der schulischen und außerschulischen Umweltbildung in Bayern.

6.3 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

1Die ÄELF bieten ein auf den örtlichen Bedarf abgestelltes Angebot an Veranstaltungen der forstlichen Bildungsarbeit (z.B. Waldführungen) zur Erfüllung des gesetzlichen Bildungsauftrags an. 2Dabei sind auch überörtliche Veranstaltungen, wie die jährliche Woche des Waldes, Waldjugendspiele auf regionaler Ebene, Walderlebnistage oder Veranstaltungen der Sonderbehörden, zu berücksichtigen.

6.3.1 Bereichsleitung

1Die Bereichsleitung ist im Rahmen der forstfachlichen Leitung der unteren Forstbehörde zuständig für die forstliche Bildungsarbeit. 2Sie delegiert in der Regel Aufgaben der Organisation und Koordination an die Beauftragten für forstliche Bildungsarbeit oder an andere Beschäftigte. 3Aufgaben der Bereichsleitung sind insbesondere:
Sicherstellung der Erfüllung des gesetzlichen Bildungsauftrags,
Qualitätssicherung der waldpädagogischen Arbeit sowie
lokale Abstimmung mit Betrieben der Bayerischen Staatsforsten AöR (BaySF).
4Die Bereichsleitung kann Aufgaben an andere Führungskräfte delegieren.

6.3.2 Forstliche Bildungsbeauftragte

1Jedes AELF bestellt in der Regel eine Revierleiterin oder einen Revierleiter als Forstlichen Bildungsbeauftragten. 2Diese arbeiten eng mit der Bereichsleitung zusammen und unterstützen insbesondere bei:
Konzeption und Koordination der Waldpädagogik im AELF-Bereich,
Evaluierung der waldpädagogischen Arbeit im AELF-Bereich,
Mitarbeit in lokalen Netzwerken der Umweltbildung (z.B. lokale runde Tische der Umweltbildung) sowie
Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Trägern der Umweltbildung im AELF-Bereich.
3Darüber hinaus können die Forstlichen Bildungsbeauftragten die waldpädagogische Arbeit am AELF unterstützen durch:
Konzeption und Durchführung von Programmen für besondere Zielgruppen (z.B. Multiplikatoren),
Bereitstellung und Aufbereitung von Bildungsmaterialien,
fachliche Schulung der Kolleginnen und Kollegen am AELF sowie
Unterstützung der Fortbildung der staatlich zertifizierten Waldpädagoginnen und Waldpädagogen (Koordinierung und Qualitätssicherung des Kursangebots).

6.3.3 Revierleitung

1Die Revierleitungen an den ÄELF stellen die Erfüllung des gesetzlichen Bildungsauftrags vor Ort durch die Ergänzung des Schulunterrichts zum Thema Wald sowie durch weitere waldpädagogische Bildungsangebote für zusätzliche Zielgruppen sicher. 2Sie fördern bei der lokalen Bevölkerung das Verständnis und die Akzeptanz für die heimischen Zukunftswälder und die nachhaltige und multifunktionale Waldbewirtschaftung. 3Sie sind insbesondere zuständig für:
Konzeption und Durchführung waldpädagogischer Angebote im Revier,
Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Trägern der Umweltbildung im Revier sowie
Evaluierung der eigenen waldpädagogischen Arbeit.

6.3.4 Waldpädagogische Einrichtungen

1In Ballungsräumen und in besonderen Naturräumen wird das waldpädagogische Angebot durch die WPE ergänzt und erweitert. 2Neben dem flächendeckenden Bildungsangebot der ÄELF bieten sie besondere Programmangebote für ein erweitertes Zielgruppenspektrum an. 3Jede WPE verfügt über ein waldpädagogisches Konzept und hält dieses laufend evident. 4Die WPE berücksichtigen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in ihrem Betrieb Aspekte der Nachhaltigkeit in besonderer Weise und stellen diese öffentlichkeitswirksam dar.

6.3.5 Leitung der Waldpädagogischen Einrichtungen

1Die Leitung einer WPE ist zuständig für die Organisation und Koordination des waldpädagogischen Angebots sowie des Einrichtungsbetriebs. 2Sie arbeitet eng mit der Bereichsleitung zusammen. 3Aufgaben der Leitung einer WPE sind insbesondere:
Leitungs- und Führungsaufgaben (z.B. Führung der Beschäftigten, Betreuung von Freiwilligen, Praktikantinnen und Praktikanten, Arbeitsschutz),
waldpädagogische Leitung (z.B. Konzeption des Jahresprogramms, Qualitätskontrolle und -entwicklung),
Verwaltungsaufgaben (z.B. Umgriffsgestaltung, Verkehrssicherung),
Unterstützung der Ausbildung der staatlich zertifizierten Waldpädagoginnen und Waldpädagogen,
Zusammenarbeit mit Verbänden und Organisationen (z.B. lokale Netzwerke der Umweltbildung) sowie
Öffentlichkeitsarbeit.

6.3.6 Sachbearbeitung für überregionale Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik

Die Sachbearbeitung für überregionale Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik kann im Rahmen der Waldpädagogik folgende Aufgaben erfüllen:
Planung und Organisation von Waldjugendspielen (vor allem in Ostbayern) und regionalen Waldpädagogik-Veranstaltungen (vor allem in Ballungsräumen),
Unterstützung der WPE ihrer Region,
Entwicklung und Bereitstellung regionaler Ausstellungsmaterialien sowie
Unterstützung bei Entwicklung und Umsetzung von Waldlehr- und Erlebnispfadprojekten.

6.3.7 Sachkundige Dritte

1Ist die Erfüllung der Dienstaufgabe insbesondere an den WPE aus Gründen der Personalkapazität nicht sichergestellt, können waldpädagogische Veranstaltungen in besonders begründeten Fällen und im Rahmen der vorhandenen Mittel von sachkundigen Dritten durchgeführt werden. 2Als geeignet gelten grundsätzlich Personen mit forstlicher Ausbildung und ausreichenden Kenntnissen in Methodik und Didaktik sowie staatlich zertifizierte Waldpädagoginnen und Waldpädagogen.

6.4 Sonstige Behörden der Forstverwaltung

1Die sonstigen Behörden der Forstverwaltung unterstützen das Bildungsangebot der unteren Forstbehörden durch geeignete Fachinformationen und Mitwirkung bei Veranstaltungen. 2Die nachfolgend genannten Sonderbehörden besitzen darüber hinausgehende Aufgaben:

6.4.1 Forstschule

Die Forstschule gewährleistet die waldpädagogische Ausbildung der verschiedenen Laufbahnen nach den jeweils geltenden Lehrplänen und unterstützt bei der waldpädagogischen Fortbildung der Beschäftigten der Forstverwaltung.

6.4.2 Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)

Die FüAk ist zuständig für die Konzeption, Organisation und Durchführung der waldpädagogischen Fortbildung der Beschäftigten der Forstverwaltung und unterstützt die Methoden- und Kompetenzentwicklung.

6.4.3 Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht (ASP)

Das ASP bereitet Fachwissen für die Waldpädagogik auf (z.B. für Lehrpfade) und führt eigene waldpädagogische Veranstaltungen durch.

6.5 Arbeitskreis Forstliche Bildungsarbeit

1Der Arbeitskreis Forstliche Bildungsarbeit unterstützt das StMELF bei der Erfüllung des waldpädagogischen Bildungsauftrags. 2Er greift mit seinem interdisziplinären Team aktuelle Entwicklungen und Fragen aus dem Bildungsbereich auf und erarbeitet Materialien zur Veranschaulichung der Thematik Wald und Forstwirtschaft. 3Diese werden insbesondere im waldpädagogischen Leitfaden „Forstliche Bildungsarbeit“ publiziert. 4Darüber hinaus erarbeitet der Arbeitskreis spezielle Themen im Auftrag des StMELF (z.B. waldpädagogische Praxishilfen). 5Weitere Aufgabe ist die Entwicklung geeigneter Methoden der Evaluierung und Qualitätssicherung.

7. Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle

Die in Nr. 2.3 genannten Ziele werden hinsichtlich der Zielerreichung und der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen evaluiert.

7.1 Kennzahlengestütztes Controlling

1Im Rahmen des kennzahlengestützten Controllings der Forstverwaltung werden insbesondere die nachfolgenden Mengenkennzahlen laufend erfasst:
Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler an Waldführungen,
Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler an Walderlebnistagen und Waldjugendspielen,
Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler an sonstigen waldpädagogischen Veranstaltungen,
Anzahl der sonstigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an waldpädagogischen Veranstaltungen,
Anzahl der Besucherinnen und Besucher der WPE und
Anzahl der Übernachtungen an einer WPE.
2Die erfassten Daten dienen der Steuerung der Zielerreichung und der Dokumentation der Leistung. 3Die unterjährige Auswertung von Kennzahlenberichten mit Plan-Ist-Vergleich gibt dem StMELF und der Bereichsleitung die Möglichkeit, bei Bedarf Steuerungsmaßnahmen einzuleiten. 4Zur weiteren Unterstützung der Steuerung wird vom StMELF halbjährlich ein Ämtervergleich erstellt (unter anderem Schülerquote, Teilnehmende im Revierdurchschnitt).

7.2 Evaluierung von waldpädagogischen Veranstaltungen

1Die in der Waldpädagogik tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich regelmäßigen Evaluierungen unterziehen, um ein fortlaufend hohes Niveau des Bildungsangebots sicherzustellen. 2Der Leitfaden für Forstliche Bildungsarbeit bietet für diesen Zweck ein eigenes Kapitel mit zahlreichen zielgruppengerechten Evaluierungsmethoden. 3Zusätzlich kann jede waldpädagogische Veranstaltung der Forstverwaltung in den Revieren und an den WPE von den Leiterinnen und Leitern der Teilnehmergruppen (z.B. Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher) unmittelbar bewertet werden. 4Hierzu steht ein standardisierter Fragebogen zur Verfügung, der direkt an die Leiterin oder den Leiter der Veranstaltung zurückgegeben oder -gesandt werden soll (Anlage).

8. Kosten

1Das waldpädagogische Bildungsangebot der Forstverwaltung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und ist grundsätzlich kostenfrei. 2Gebühren und Auslagen werden ausgehend vom gesetzlichen Bildungsauftrag analog zu Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Kostengesetz (KG) für diese Leistungen der Forstverwaltung nicht erhoben. 3Bei den WPE mit Übernachtungsbetrieb sind die Beherbergung und Verpflegung der Teilnehmenden (Jugendliche sowie Betreuerinnen und Betreuer) jedoch entgeltpflichtig. 4Die dafür erhobenen Entgelte müssen die Kosten der WPE decken und sind nach § 4 Nr. 23 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umsatzsteuerfrei. 5Bei Veranstaltungen mit teilweisem Unterhaltungs- und Freizeitcharakter ist der Zeitanteil für die nicht-waldpädagogischen Inhalte kosten- und umsatzsteuerpflichtig. 6Die Berechnung erfolgt unter Verwendung der vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) bekannt gegebenen Durchschnittswerte für Personalvollkosten. 7Veranstaltungen mit erheblichem Unterhaltungs- und Freizeitcharakter sind nur in Ausnahmefällen unter der Erstattung von Personal- und Sachvollkosten durchzuführen. 8Die Einnahmen sind umsatzsteuerpflichtig.

9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 8. November 2017 in Kraft. 2Mit Ablauf des 7. November 2017 tritt das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten zur Richtlinie für Waldpädagogik in der Bayerischen Forstverwaltung vom 27. Juni 2007 (Az. F5-NL 103-515) außer Kraft.

Georg Windisch
Ministerialdirigent