Inhalt

Text gilt ab: 31.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind die Landjugendorganisationen mit ihren Rechtsträgern:
Landesstelle der Katholischen Landjugend Bayerns e. V.
Evangelische Landjugend in Bayern mit ihrem Rechtsträger Verein Evangelischer Bildungszentren im ländlichen Raum in Bayern e. V.
Bayerische Jungbauernschaft e. V.