Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2018

4. Abgabe

4.1 

1Die Unterlagen nach Nr. 2 sind dem zuständigen Staatsarchiv jeweils gesammelt für mehrere Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz zuzuleiten. 2Die Zuständigkeit der Staatsarchive bemisst sich nach der Lage der Flurbereinigungsgebiete in den Regierungsbezirken. 3Demnach sind zuständig für
Regierungsbezirk Oberbayern das Staatsarchiv München, Schönfeldstraße 3, 80539 München,
Regierungsbezirk Niederbayern das Staatsarchiv Landshut, Schlachthofstraße 10, 84034 Landshut,
Regierungsbezirk Oberpfalz das Staatsarchiv Amberg, Archivstraße 3, 92224 Amberg,
Regierungsbezirk Oberfranken (ohne kreisfreie Stadt und Landkreis Coburg) das Staatsarchiv Bamberg, Hainstraße 39, 96047 Bamberg,
kreisfreie Stadt und Landkreis Coburg das Staatsarchiv Coburg, Herrngasse 11, 96450 Coburg,
Regierungsbezirk Mittelfranken das Staatsarchiv Nürnberg, Archivstraße 17, 90408 Nürnberg,
Regierungsbezirk Unterfranken das Staatsarchiv Würzburg, Residenzplatz 2, Residenz-Nordflügel, 97070 Würzburg,
Regierungsbezirk Schwaben das Staatsarchiv Augsburg, Salomon-Idler-Straße 2, 86159 Augsburg.
4Über das zur Abgabe vorgesehene Archivgut ist ein elektronisches Verzeichnis in Tabellenform zu übersenden, in dem die zur Abgabe vorgesehenen Unterlagen einzeln und unter Angabe der laufenden Nummer, des Aktenzeichens, des Betreffs, des Laufzeitanfangs und des Laufzeitendes aufgeführt sind (siehe Anlage 2 der Aussond-Bek). 5Ergänzend ist das Datum der jeweiligen Schlussfeststellung anzugeben. 6Zur Erleichterung von Nachforschungen bei den Staatsarchiven ist gleichzeitig mit dem Verzeichnis eine Zusammenstellung der Flurbereinigungsunterlagen, die während der Laufzeit und zum Abschluss des einzelnen Verfahrens für dauernd an andere Behörden abgegeben wurden (Nr. 1.3), zu übermitteln. 7Die Anschrift der jeweiligen Behörde ist anzugeben.

4.2 

1Die Entscheidung über die Vernichtungen nach Nr. 3 trifft das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung. 2Die Entscheidung über die Löschung zentraler Datenbestände trifft der Bereich Zentrale Aufgaben am Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern.