Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2016 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 30. November 2016 tritt die LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2014 bis 2020/23 im Rahmen der Maßnahmenbeschreibung LEADER gemäß Art. 32 bis 35 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Art. 42 bis 44 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17. März 2015 (AllMBl. S. 204) außer Kraft. 3Maßgeblich für die Entscheidung über den jeweiligen Antrag ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Richtlinie. 4Dies gilt auch für Anträge, die nach vorhergehenden Richtlinien gestellt wurden. 5Abweichend davon gelten die mit Änderungsbekanntmachung vom 13.02.2019 veröffentlichten Regelungen in Nr. 3.4.3a, 3.4.3c und 3.5 auch für alle noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen, die auf der Grundlage vorhergehender Richtlinien bewilligt wurden.