Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1. Zuwendungszweck

1Im Rahmen von LEADER werden Projekte gefördert, die zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LES) von lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und zur Stärkung der LEADER-Gebiete beitragen. 2Zentrale Elemente von LEADER sind dabei Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung. 3Die vielfältigen LEADER-Aktivitäten sollen wie bereits in der Vergangenheit zur Steigerung der Attraktivität der jeweiligen Region, zur nachhaltigen Nutzung vorhandener Potenziale, zur Bildung von Netzwerken und zur Bündelung von Kräften durch den innovativen und integrierten Ansatz beitragen.