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Text gilt ab: 14.09.1987
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Flurbereinigung und öffentliche Vorhaben

LMBl. 1981 S. 68

MABl. 1981 S. 248


7815-L
Flurbereinigung und öffentliche Vorhaben
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
des Innern und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 30. April 1981 Az.: II B - 9511 p 3, Az.: N 2 - 5701/733,
geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juni 1987 (LMBl S. 301, MABl S. 695)
Inhaltsübersicht
I.
Beteiligung und Planungen
II.
Verfahrensarten der Flurbereinigung
III.
Regelflurbereinigungen
Zusammenarbeit bei der Planung
Kreuzungen, Einmündungen und Zufahrten zu öffentlichen Straßen
Vorläufige Anordnung (§ 36 FlurbG)
Landbereitstellung
Ausführung öffentlicher Vorhaben
Bauabnahme und Verkehrsübergabe von öffentlichen Straßen und Wegen
Widmung, Umstufung, Einziehung von Straßen und Wegen in der Flurbereinigung
IV.
Unternehmensflurbereinigung (§§ 87 bis 89 FlurbG)
Vorbereitung und Einleitung
Änderung des Unternehmens
Landbeschaffung für das Unternehmen
Vorläufige Anordnung (§ 88 Nr. 3 in Verbindung mit § 36 FlurbG)
Wertermittlung für die Unternehmensfläche
Aufbringung der für das Unternehmen benötigten Flächen
Entschädigung von Nachteilen
Entschädigung in Geld statt in Land (§ 89 Abs. 1 FlurbG)
Geldentschädigungen durch den Unternehmensträger
Kostenbeteiligungen des Unternehmensträgers am Flurbereinigungsverfahren
(§ 88 Nrn. 8 und 9 FlurbG)
Sonderprobleme bei mehreren Unternehmen
V.
Schlussbestimmungen