Inhalt

Text gilt ab: 30.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2024

1. Allgemeines

1.1 

1An der Technikerschule für Agrarwirtschaft Fachrichtung Ernährungs- und Versorgungsmanagement in Kaufbeuren (zweijährige Form) werden aktuell das Pflichtfach „Fachspezifische Mathematik“ mit zwei Wochenstunden im ersten Schuljahr sowie ein Wahlfach „Mathematik-Vertiefung“ mit jeweils zwei Wochenstunden im ersten und zweiten Schuljahr unterrichtet. 2Letzteres hat die gezielte mathematische Vertiefung im Hinblick auf die Studierfähigkeit an einer Hochschule zum Ziel. 3Das Fach „Mathematik-Vertiefung“ ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.

1.2 

1Um den Studierenden die Möglichkeit zu geben, sich während des ersten Schuljahres zunächst ausreichend mit der Entscheidung für oder gegen die Ergänzungsprüfung auseinandersetzen zu können sowie um allen Studierenden ausreichend Zeit für den Erwerb der für den künftigen beruflichen Einsatz notwendigen mathematischen Inhalte zu ermöglichen, soll Mathematik künftig im ersten Schuljahr mit drei Wochenstunden verpflichtend unterrichtet werden. 2Der Vertiefungsunterricht für die Ergänzungsprüfung soll als Wahlfach künftig ausschließlich im zweiten Schuljahr angeboten werden.

1.3 

1Entsprechendes gilt für die dreijährige Schulform. 2Dort werden derzeit das Pflichtfach „Fachspezifische Mathematik“ in den ersten beiden Schuljahren (mit jeweils zwei Wochenstunden) und ein Wahlfach „Mathematik-Vertiefung“ in allen drei Schuljahren (ebenfalls mit zwei Wochenstunden) unterrichtet. 3Hier soll künftig das Pflichtfach nur noch in den ersten beiden Schuljahren, dann aber mit drei Wochenstunden unterrichtet werden. 4Das Wahlfach wird mit drei Wochenstunden ausschließlich im dritten Schuljahr angeboten.

1.4 

Zu diesem Zweck wird an der Schule mit Schulbeginn September 2016 und September 2017 mit folgenden Abweichungen von der geltenden Schulordnung unterrichtet: