Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2011

6. Übergangsregelung und Inkrafttreten

Praktikumszeiten, die nach der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Landwirtschaft und Forsten sowie für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz vom 17. Februar 2003 (AllMBl S. 89) abgeleistet wurden, werden angerechnet.
Diese Bekanntmachung löst die oben genannte Bekanntmachung ab und tritt mit Wirkung vom 1. März 2011 in Kraft.