Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2011

5. Praktikantenprüfung

5.1 Prüfungsausschuss

Das für die Praktikantenprüfung zuständige Fortbildungszentrum Landshut-Schönbrunn errichtet einen Prüfungsausschuss für die Landwirtschaft und einen für Ernährung und Hauswirtschaft.
Die Abteilung Gartenbau des Amtes für Ernährung Landwirtschaft und Forsten in Landshut errichtet einen Prüfungsausschuss für den Gartenbau, sowie den Garten- und Landschaftsbau.
Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens vier Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle längstens für fünf Jahre berufen. Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt, und ein weiteres Mitglied, das den Vorsitz stellvertretend übernimmt.
Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich; Zeitaufwand und Anfahrt werden nach den Prüfungsaufwandsregelungen entschädigt.
Nicht mitwirken darf ein Prüfer, der sich befangen fühlt, oder gegen den die Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht wird. Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft der Prüfungsausschuss.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn ⅔ der Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden; Stimmenthaltung ist nicht möglich.

5.2 Prüfungstermine

Die Prüfungen sollen mindestens einmal im Jahr stattfinden. Termine werden mit dem Prüfungsausschuss und dem Praktikantenamt abgestimmt.

5.3 Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung ist mit folgenden Unterlagen im Praktikantenamt einzureichen:
kurzer tabellarischer Lebenslauf mit Foto,
Berichte mit Zeugnissen,
Nachweise der besuchten Kurse,
Verträge.
Das Praktikantenamt prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, erstellt eine Auflistung sämtlicher Praktika und Kurse des einzelnen Prüfungsbewerbers und leitet die Unterlagen den für die Prüfung zuständigen Stellen weiter.

5.4 Zulassung

Über die Zulassung zur Praktikantenprüfung entscheiden die zuständigen Stellen.
Die Entscheidung teilen sie den Prüfungsbewerbern mindestens einen Monat vor der Prüfung schriftlich mit.

5.5 Prüfungsinhalte

Die Praktikantenprüfung erstreckt sich auf die jeweiligen Ausbildungsinhalte und Gegebenheiten der Ausbildungsbetriebe der Praktikanten und das in den begleitenden Ausbildungsmaßnahmen vermittelte fachpraktische Wissen und Können. Die Prüfung besteht mit Ausnahme des Bereiches Hauswirtschaft und Ernährung aus zwei fachpraktischen Prüfungsbereichen und einem Kolloquium.

5.6 Prüfungsverlauf

Die Prüfung in den drei Prüfungsabschnitten dauert je 20 Minuten. Die Prüfung ist nicht öffentlich; der Vorsitzende kann Personen als Gäste zulassen. Die Prüflinge weisen sich vor Beginn der Prüfung mit amtlichem Dokument aus. Von der Prüfung kann nach Entscheidung des Prüfungsausschusses ausgeschlossen werden, wer den Verlauf erheblich stört oder durch Täuschungshandlungen versucht, das Ergebnis zu beeinflussen. Ausschluss bedeutet nicht bestanden.
Für Hauswirtschaft und Ernährung besteht die Praktikantenprüfung aus einem Prüfungsgespräch mit einer Dauer von 60 Minuten auf Grundlagen der Praktikumsberichte.

5.7 Bewertung, Prüfungsergebnis und Zeugnis

Die Prüfungsbereiche und das Kolloquium werden nach folgenden Stufen bewertet:
sehr gut (1)
=
eine den Anforderungen in besonderem Maße
entsprechende Leistung
gut (2)
=
eine den Anforderungen voll entsprechende
Leistung
befriedigend (3)
=
eine den Anforderungen im Allgemeinen
entsprechende Leistungen
ausreichend (4)
=
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im
Ganzen den Anforderungen entspricht
mangelhaft (5)
=
eine Leistung, die den Anforderungen nicht
entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die
notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind
ungenügend (6)
=
eine Leistung, die den Anforderungen nicht
entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse
lückenhaft sind
Jeder Prüfungsbereich und das Kolloquium ist von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses selbstständig zu beurteilen und in ganzen Noten zu bewerten.
Das Prüfungsergebnis errechnet sich aus dem dritten Teil der Notensumme aus den einzelnen Prüfungsbereichen und dem Kolloquium, in Hauswirtschaft und Ernährung ergibt die Note des Prüfungsgespräches das Prüfungsergebnis. Die Gesamtnote setzt sich wie folgt zusammen:
1,00–1,50 = sehr gut
1,51–2,50 = gut
2,51–3,50 = befriedigend
3,51–4,50 = ausreichend
4,51–5,50 = mangelhaft
5,51–6,00 = ungenügend
Die Prüfung ist insgesamt nicht bestanden, wenn ein Prüfungsbereich mit ungenügend oder zwei mit mangelhaft bewertet wurden. In Hauswirtschaft und Ernährung ist die Prüfung nicht bestanden, wenn das Prüfungsgespräch schlechter als ausreichend bewertet wurde. Das Prüfungsergebnis ist den Bewerbern am Prüfungstag mündlich mitzuteilen. Über den Verlauf der Prüfung ist eine Niederschrift und ein Gesamtbewertungsbogen zu erstellen.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach Anlage 10. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält eine schriftliche Mitteilung, in welchen Prüfungsbereichen die Leistungen mit mangelhaft oder ungenügend bewertet wurden.

5.8 Rücktritt, Nichtteilnahme

Treten Prüfungsteilnehmer nach Zulassung und vor Beginn der Prüfung zurück oder kommen sie der Aufforderung zum Ablegen der Prüfung nicht nach, so gilt die Prüfung als abgelegt und nicht bestanden. Dies gilt nicht, wenn Prüfungsteilnehmer aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, die Prüfung nicht ablegen können. Über das Vorliegen eines Grundes, den der Prüfungsteilnehmer nicht zu vertreten hat, entscheidet der Prüfungsausschuss.

5.9 Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung können die Teilnehmer auf Antrag nur die nicht bestandenen Prüfungsbereiche wiederholen. Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Anmeldung und Zulassung erfolgen analog der ersten Anmeldung.