Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2011

4. Voraussetzungen für die Anerkennung

4.1 Berichte

Dem Praktikantenamt legt der Student über jedes Praktikum in Ausbildungsbetrieben und Institutionen des vor-/nachgelagerten Bereiches einen selbstverfassten Bericht vor. Die studiengangspezifischen Berichtsanleitungen regeln die Einzelheiten.

4.2 Zeitnachweise und qualifizierende Zeugnisse

Zusammen mit den Berichten erhält das Praktikantenamt Zeitnachweise oder Zeugnisse, worin die erfolgreich abgeleistete Praktikumszeit vom Betriebsleiter bestätigt ist. Das Praktikantenamt stellt dem Studenten eine Bescheinigung aus, die das erfolgreich abgeschlossene geregelte Praktikum mit allen einzelnen Abschnitten, Kursen und Schulungstagen bestätigt. Ein Muster ist in der Anlage 11 aufgeführt.