Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2011

3. Zuständigkeiten

3.1 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führen praktikumsbegleitende pflanzenbauliche Schulungstage durch. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut, Abteilung Gartenbau führt die Praktikantenprüfung für Gartenbau und Garten- und Landschaftsbau durch (zuständige Stelle).

3.2 Praktikantenamt Weihenstephan

Das Praktikantenamt
informiert Studienbewerber und Studenten über das geregelte Praktikum als Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst,
informiert Ausbildungsbetriebe, Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Staatsministerium über grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit dem Studium,
berät Studienbewerber und Studenten vor der Aufnahme eines Praktikums zur Gestaltung desselben,
ist bei der Suche nach Ausbildungsbetrieben behilflich,
betreut die Praktikanten im Praktikum und organisiert die Lehrgänge,
bewertet die schriftlichen Berichte und entscheidet über die Anerkennung des Praktikums,
prüft die Unterlagen für die Zulassung zur Praktikantenprüfung.

3.3 Fortbildungszentren

Das Fortbildungszentrum für Landwirtschaft und Hauswirtschaft in Landshut-Schönbrunn führt die Praktikantenprüfung in den Bereichen Landwirtschaft sowie Hauswirtschaft und Ernährung durch (zuständige Stelle).