Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2011

1. Praktika

1.1 Allgemeine Regelungen

1.1.1 Ziel des Praktikums, Praktikumsinhalte

Zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst auf Ämter der vierten Qualifikationsebene (früher Höherer Dienst) in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung ist das geregelte Praktikum mit Praktikantenprüfung eine Zulassungsvoraussetzung. Auch eine einschlägige Berufsausbildung mit Abschlussprüfung gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird als Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst anerkannt.
Die Bewerber für den Vorbereitungsdienst sammeln mit dem Praktikum grundlegende berufsspezifische Fertigkeiten und Kenntnisse.
Die Fertigkeiten und Kenntnisse sind so zu vermitteln, dass die Praktikanten zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten befähigt werden, die insbesondere das selbstständige Planen, Durchführen und Kontrollieren beruflicher Handlungen einschließen. Darüber hinaus sollen nachhaltige Eindrücke vom sozialen Umfeld im jeweiligen Beruf gewonnen werden.

1.1.2 Dauer des Praktikums

Das Praktikum umfasst einschließlich der begleitenden Ausbildungsmaßnahmen 30 Wochen. Ausfallzeiten sind nachzuholen, soweit sie eine Woche übersteigen.
Lehrgänge und Schulungstage sind Bestandteile der praktischen Ausbildung. Das Praktikantenamt Weihenstephan bietet sie in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Landwirtschaftsverwaltung an. Die Anlagen enthalten die Rahmenpläne.

1.1.3 Anrechnung von Praxiszeiten

Auf die Praktikumszeit kann angerechnet werden:
die Studienpraxis im Rahmen eines einschlägigen Studiums,
Ausbildungszeiten nach dem Berufsbildungsgesetz in einem einschlägigen Ausbildungsberuf,
eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung ersetzt das geregelte Praktikum.

1.2 Studiengangspezifische Regelungen

1.2.1 Agrarwissenschaften

In der Vegetationszeit werden mindestens acht Wochen zusammenhängend in einem nach BBiG anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb abgeleistet. Weitere 14 Wochen im landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb finden nach Möglichkeit zeitlich zusammenhängend statt. Vier Wochen finden in dem der praktischen Landwirtschaft vor- oder nachgelagerten Bereich statt. Ein je zweiwöchiger Tierhaltungs- und Landmaschinenkurs und pflanzenbauliche Schulungstage sind Bestandteil des Praktikums.

1.2.2 Gartenbauwissenschaften

Mindestens acht Wochen müssen zusammenhängend in einem nach BBiG anerkannten gärtnerischen Ausbildungsbetrieb der Fachrichtungen Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Gemüsebau, Obstbau, Staudengärtnerei oder Zierpflanzenbau in der berufsspezifischen Hauptarbeitszeit abgeleistet werden. Weitere 14 Wochen im gärtnerischen Ausbildungsbetrieb der o. g. Fachrichtungen finden nach Möglichkeit zeitlich zusammenhängend statt. Ein Lehrgang Technik im Gartenbau gehört zum Praktikum.

1.2.3 Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung

Mindestens 30 Wochen müssen zusammenhängend in einem nach BBiG anerkannten Ausbildungsbetrieb der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau während der berufsspezifischen Hauptarbeitszeit abgeleistet werden.

1.2.4 Ernährungswissenschaften/Ökotrophologie/Consumer Affairs

Mindestens zehn Wochen sind im nach BBiG anerkannten landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalt nach Möglichkeit mit Einkommenskombinationen, sowie acht Wochen in einem Großhaushalt mit den Bereichen Küche, Wäsche und Reinigung abzuleisten. Die restlichen Zeiten können in Abschnitten von mindestens vier Wochen aus den Bereichen Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmittelindustrie, Lebensmittelüberwachung, Beratungsstellen, PR-Agenturen, Medien gewählt werden.