Inhalt

LWGGO
Text gilt ab: 01.11.2017

3. Dienstaufgaben im Besonderen

3.1 Institute

3.1.1 Institut für Weinbau und Oenologie

1Das Institut führt im Bereich der weinbaulichen und oenologischen Erzeugung, des Brennereiwesens sowie der Vermarktung des Weines und der Destillate sowie der Diversifizierung im Bereich des Weintourismus anwendungsorientierte Forschungs- und Versuchsvorhaben mit dem Ziel durch, in Bayern einen ökologischen, nachhaltigen und qualitätsorientierten Weinbau zu fördern, die wirtschaftliche Situation der Weinwirtschaft zu verbessern und eine zukunftsfähige strukturelle Entwicklung der Weinregion zu ermöglichen. 2Darüber hinaus berät es Unternehmen der Weinwirtschaft und führt Projektberatung im Zusammenhang mit Diversifizierungsmaßnahmen im ländlichen Raum durch. 3Ihm obliegen insbesondere
die Erarbeitung von Grundlagen und Methoden eines ökologischen, nachhaltigen und standortspezifischen Rebenanbaus und des Qualitätsmanagements,
die Durchführung von weinbaulichen und kellerwirtschaftlichen Versuchen zur Förderung der Qualität und zur Sicherung der Nachhaltigkeit der weinbaulichen Produktion,
die Erarbeitung von nachhaltigen und umweltschonenden Rebschutzstrategien,
die Mitwirkung bei der Durchführung von Hoheitsaufgaben der Landesanstalt für Landwirtschaft im Bereich des Pflanzenschutzes,
die Mitwirkung bei Untersuchungen zur oenologischen Mikrobiologie, Fermentationskinetik und deren Steuerung und zu wertgebenden Inhaltsstoffen in Trauben, Mosten und Weinen,
die Organisation und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen in der Weinwirtschaft,
die Aufbereitung und Pflege ökonomischer und statistischer Daten zum Weinmarkt, zur Betriebswirtschaft und zur Strukturentwicklung im Weinbau,
das Qualitätsmanagement und Marketing für Vermarktungsinitiativen und Diversifizierungsmaßnahmen für die bayerische Weinwirtschaft,
die Förderung der Strukturentwicklung der Weinbauregion und des Weintourismus,
die Leitfunktion, Organisation und Qualitätssicherung der Verbundberatung im Weinbau,
die Beratung der Weinwirtschaft im Bereich der einzelbetrieblichen Entwicklung,
die Ausbildung von Winzern und Weintechnologen.

3.1.2 Institut für Erwerbs- und Freizeitgartenbau

1Das Institut hat die Aufgabe, anwendungsorientierte Forschungs- und Versuchsvorhaben durchzuführen und zu koordinieren mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des bayerischen Gartenbaus durch Erprobung und Anwendung neuer naturwissenschaftlicher Erkenntnisse, durch den sparsamen Einsatz von Betriebsmitteln und Energie sowie durch die Entwicklung umweltschonender Verfahren für die Produktion und Dienstleistung zu sichern. 2Darüber hinaus dienen die Forschungs- und Versuchsvorhaben auch dem Freizeitgartenbau und der gesamten Bevölkerung. 3Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die
Durchführung pflanzenbaulicher Versuche zur Verbesserung der Produktivität und Qualität gärtnerischer Produkte sowie die Koordinierung derartiger Versuche in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Gartenbau an den Ämtern,
Prüfung von Wildformen und die Bewertung von Neuzüchtungen sowie die Förderung der Biodiversität,
Erprobung von Verfahren zur Pflanzenerzeugung, Pflanzen- und Saatgutausbringung, Pflanzenpflege, Ernte, Lagerung und Haltbarkeit,
Förderung der umweltgerechten und ökologischen Produktion einschließlich des Qualitätsmanagements,
Bearbeitung von betriebs- und marktwirtschaftlichen Fragestellungen sowie die angewandte Forschung im ökologischen Gartenbau,
Erfassung und Aufbereitung von Bilanzkennzahlen bayerischer Gartenbaubetriebe in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Gartenbau an den Ämtern,
Erarbeitung von fachlichen Entscheidungsgrundlagen für das Staatsministerium unter anderem zur Fortentwicklung des Fachrechts,
Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit des Staatsministeriums z.B. bei Landesgartenschauen,
Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen der Bayerischen Gartenakademie und Durchführung von Versuchen sowie Anlage und Pflege von Schauflächen für den Freizeitgartenbau,
Ausbildung von Gärtnern der Fachrichtungen Baumschule, Gemüsebau, Obstbau und Zierpflanzenbau.
4Der Bayerischen Gartenakademie obliegt die Förderung des Freizeitgartenbaus, der Gartenkultur und des Gartentourismus durch Information, Fortbildung und Beratung. 5Sie führt Seminare und Fachtagungen vor allem für die Verbände des Freizeitgartenbaus (Multiplikatoren) durch, veröffentlicht insbesondere auch unter Nutzung der neuen Medien Beiträge und Schriften zur Gestaltung von Gärten und Pflege von Pflanzen, übernimmt Koordinierungsfunktionen im Bereich des Freizeitgartenbaus und gibt Hinweise auf Forschungsbedarf. 6Die Bayerische Gartenakademie betreibt das Gartentelefon, informiert auf Ausstellungen und Gartenschauen sowie in Fach- und Tageszeitungen. 7Sie arbeitet eng mit den Verbänden des Freizeitgartenbaus und den berufsständischen Organisationen zusammen.

3.1.3 Institut für Stadtgrün und Landschaftspflege

1Das Institut hat die Aufgabe, anwendungsorientierte Forschungs- und Versuchsvorhaben für Grünflächen im Siedlungsbereich und in der Landschaft durchzuführen und hierbei die Belange der Ökologie, des Naturschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit und Technik zu berücksichtigen. 2Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die
Durchführung ökologischer, betriebswirtschaftlicher sowie bau- und vegetationstechnischer Untersuchungen als Grundlage für Ausbildung, Beratung und Unterricht im Garten- und Landschaftsbau,
Ausarbeitung von Grundlagen zur Entwicklung und Umsetzung von grünordnerischen Maßnahmen im Siedlungsbereich und in Zusammenarbeit mit der Landesanstalt für Landwirtschaft in der Agrarlandschaft,
Erschließung neuer Arbeitsfelder sowie die Bereitstellung von Fachinformationen zur Marktertüchtigung und Risikominimierung für die Planungs- und Ausführungspraxis im Garten- und Landschaftsbau und in der Landschaftspflege,
Entwicklung von Strategien zur Arbeitsorganisation und Qualitätssicherung landschaftsgärtnerischer Dienstleistungen,
Entwicklung von Methoden zur Ansiedlung, Erhaltung und Förderung gefährdeter Pflanzen und Pflanzengesellschaften,
Entwicklung geeigneter Planungsgrundlagen zur Anlage, Erhaltung und Pflege zweckdienlicher Freiflächen im urbanen Raum,
Prüfung von Wild- und Kulturpflanzen auf ihre Eignung für Freiflächen und für die Landschaftspflege,
Prüfung biotechnischer Methoden zur Aufbereitung und Verwertung organischer Abfälle und Reststoffe,
Untersuchung ressourcenschonender Bauweisen im Garten- und Landschaftsbau insbesondere im Hinblick auf klimamäßigende Auswirkungen,
Vermarktung gärtnerisch geprägter staatlicher Dienstleistungen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums im Rahmen öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen, z.B. auf Landesgartenschauen und auf Landesebene des Dorfwettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“,
Ausbildung von Gärtnern der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau.

3.1.4 Institut für Bienenkunde und Imkerei

1Dem Institut obliegt die Förderung der Bienenzucht und -haltung durch anwendungsorientierte Forschung, Lehre, Beratung und Untersuchungen sowie deren Nutzbarmachung für die Landesbienenzucht. 2Besondere Schwerpunkte bilden Behandlungsstrategien gegen die Varroose, die Sicherung und Verbesserung der Honigerzeugung und -qualität sowie der Erhalt ausreichender Nahrungsressourcen für Bienen. 3Seine Tätigkeit umfasst insbesondere
Schulung und Beratung der Freizeit-, Nebenerwerbs- und Berufsimker,
Durchführung von Schulungen und Bereitstellung von Schulungsunterlagen für Multiplikatoren und Verbände,
Durchführung von Schulungen und Bereitstellung von Schulungsunterlagen für weitere Zielgruppen (z.B. Veterinärbehörden, Naturschutzverbände, Zertifizierungsstellen),
Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich Bienengesundheit und Bienenernährung,
Entwicklung und Prüfung neuer Betriebsweisen und -mittel für eine nachhaltige und tiergerechte Bienenhaltung,
Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen für das Staatsministerium,
Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen zur Entwicklung von Förderprogrammen durch das Staatsministerium,
Durchführung der staatlichen Leistungs- und Zuchtwertprüfungen gemäß Bayerischem Tierzuchtgesetz (BayTierZG),
Anerkennung und Überwachung der Bienenbelegstellen gemäß BayTierZG,
Verbreitung von ausgelesenem und geprüftem Bienenmaterial im Rahmen von Zuchtstoffabgaben an den bayerischen Bienenprüfhöfen,
Ausbildung von Tierwirten der Fachrichtung Imkerei.

3.2 Fachzentren

3.2.1 Fachzentrum Recht und Service

Dem Fachzentrum obliegen
die allgemeinen Rechtsangelegenheiten der Landesanstalt,
die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten des inneren Dienstes der Landesanstalt, insbesondere die allgemeine Verwaltung, die Personalangelegenheiten, das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen und die Bewirtschaftung des Immobilienbestandes,
der Vollzug des Weinrechts der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaates Bayern im Bereich der landwirtschaftlichen Urproduktion sowie des Saatgutverkehrsrechts für Pflanzgut von Reben,
die Mitwirkung beim Vollzug von Hoheitsaufgaben anderer Behörden,
die Rechtsangelegenheiten des Schul- und Berufsbildungsrechts,
die Mitwirkung bei der amtlichen Qualitätsweinprüfung,
die Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnologie,
das Wissensmanagement, die Dokumentation und das Berichtswesen,
der Arbeitsschutz, die Arbeitssicherheit und die Arbeitsmedizin,
die Hausdienste, die Betreuung und Instandhaltung der technischen Einrichtungen, Maschinen, Geräte und Fahrzeuge sowie die Gewährleistung der Betriebssicherheit.

3.2.2 Fachzentrum Bildung

1Das Fachzentrum besteht aus den Fachschulen. 2Die Staatliche Meister- und Technikerschule für Weinbau und Gartenbau und die Staatliche Fachschule für Agrarwirtschaft befähigen die Absolventen zur Übernahme von Aufgaben im mittleren Funktionsbereich und bereiten sie für eine spätere Tätigkeit als Betriebsleiter, technischer Leiter oder Unternehmer vor. 3Die Meister- und Technikerschule dient der vertieften beruflichen Fortbildung und vermittelt erforderliche Lern- und Arbeitstechniken sowie fachliche und überfachliche Handlungskompetenzen. 4Der Unterricht an den Fachschulen wird in der Regel von Beamten der vierten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik im fachlichen Schwerpunkt Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung erteilt. 5Fachpraktische Unterweisungen obliegen in der Regel Beamten der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik im fachlichen Schwerpunkt Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung oder Arbeitnehmern in vergleichbaren Vergütungsgruppen. 6Dem Fachzentrum obliegen ferner die Angelegenheiten der Berufsbildung entsprechend der ZustVBLH. 7Zur Erfüllung der Dienstaufgaben des Fachzentrums ist eine Bibliothek eingerichtet. 8Sie steht auch den Studierenden offen. 9Sie ist nach bibliotheksfachlichen Grundsätzen zu führen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel durch Neuerscheinungen zu ergänzen.

3.2.3 Fachzentrum Analytik

1Das Fachzentrum hat die Aufgabe, physikalische, chemische und agrarbiologische Untersuchungen im Rahmen der Versuchs- und Forschungsvorhaben der Landesanstalt sowie zur Qualitätssicherung durchzuführen und angewandte Forschung zur Entwicklung und Evaluierung neuer Methoden und Verfahren zu betreiben. 2Seine Tätigkeit umfasst insbesondere die
Untersuchung von Trauben, Mosten, Maischen, Weinen und Bränden auf Qualitätsparameter und wertgebende Inhaltsstoffe,
Untersuchung pflanzlicher Matrizes weinbaulicher und gärtnerischer Kulturen auf anorganische und organische Inhaltsstoffe,
Diagnostik und physiologische Charakterisierung von Bakterien und Pilzen, insbesondere oenologisch und ökophysiologisch relevanter Mikroorganismen,
Entwicklung von Verfahren zur Optimierung der alkoholischen Gärung und der sensorischen Qualität von Weinen,
ökophysiologische Untersuchung und Charakterisierung von Stresssituationen bei Pflanzen,
Entwicklung von Methoden und Verfahren zur Stressmoderation bei Pflanzen,
chemisch-physikalische und physiologische Untersuchung von Böden, gärtnerischen Substraten und Bodenhilfsstoffen,
Untersuchung von Saatgut im Rahmen des Saatgutverkehrsgesetzes,
Untersuchung von Honigen,
Ausbildung von Chemie- und Biologielaboranten.