Text gilt ab: 01.12.2019
3.
3.1
Der Abteilung obliegen
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- das Screening und die Produktionstechnik von Pflanzen für die energetische und stoffliche Verwertung,
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- der Aufbau, die Sicherung und Erweiterung des Genpools von Rohstoffpflanzen,
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- die züchterische Entwicklung von Rohstoffpflanzen mit hoher Selektivität für bedeutsame Inhaltsstoffe,
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- die Erarbeitung von Standards neuer Produktionsverfahren und deren Qualitätssicherung,
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- die Planung, Anlage und EDV-gestützte Auswertung von Exaktversuchen,
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- die Ernte- und Aufbereitungstechnik neuer Rohstoffpflanzen,
- –
- die Durchführung von Modellvorhaben zur Praxiseinführung,
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- die Organisation der Versuchsbetriebe sowie
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- des landwirtschaftlichen Betriebes auf den dem TFZ zugeordneten staatlichen Flächen.
3.2
Der Abteilung obliegen
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- die Ernte- und Aufbereitungstechnik für Festbrennstoffe,
- –
- die Qualitätsbestimmung und Qualitätssicherung sowie die Festlegung von Qualitätsstandards für Festbrennstoffe,
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- die Weiterentwicklung der energetischen Nutzung von Nachwachsenden Rohstoffen, insbesondere im Hinblick auf Technik, Emissionen, Effizienz und Rückstandsverwertung,
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- die Prüfung und Bewertung von Feuerungsanlagen und Anlagenkomponenten,
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- die Erprobung der Verfahren im Rahmen von Pilotvorhaben sowie
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- die Beurteilung der technischen Machbarkeit, der Umweltverträglichkeit und der Wirtschaftlichkeit entsprechender Technologien.
3.3
Der Abteilung obliegen
- –
- Verfahren der Bereitstellung (v. a. im dezentralen Maßstab),
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- die Qualitätsbestimmung und Qualitätssicherung sowie die Festlegung von Qualitätsstandards für erneuerbare Kraft-, Schmier- und Verfahrensstoffe,
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- die Weiterentwicklung des Einsatzes als Kraftstoff, v. a. in umweltsensiblen Bereichen (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Alpenraum), insbesondere im Hinblick auf Technik und Emissionen,
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- Untersuchungen zur technischen Tauglichkeit und Umweltverträglichkeit erneuerbarer Kraftstoffe und Materialien,
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- die Prüfung von Anlagen,
- –
- die Erprobung der Verfahren im Rahmen von Feldversuchen und Pilotvorhaben sowie
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- die Beurteilung der technischen Machbarkeit, der Umweltverträglichkeit und der Wirtschaftlichkeit entsprechender Technologien.
3.4
Der Abteilung obliegen
- –
- die Bewertung des Lebenszyklus von Produktsystemen aus Nachwachsenden Rohstoffen hinsichtlich ökologischer und ökonomischer Wirkungen entlang der gesamten Prozesskette,
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- die Erhebung und Analyse wesentlicher Aktivitätsdaten und Stoffflüsse von Produktsystemen aus Nachwachsenden Rohstoffen,
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- die Ableitung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und anderen negativen Umweltwirkungen sowie
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- die Netzwerkarbeit zum Klima- und Ressourcenschutz durch Nachwachsende Rohstoffe in der Landwirtschaft.
3.5
Der Abteilung obliegen im Bereich Nachwachsender Rohstoffe
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- der Vollzug von Fördermaßnahmen, ausgenommen die Prüfung von Verwendungsnachweisen,
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- die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Fördermaßnahmen,
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- die Information und Beratung zu Fördermaßnahmen sowie
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- die Auswertung und statistische Aufbereitung von Fördermaßnahmen.
3.6
Der Abteilung obliegen
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- die Aufbereitung der in den Forschungsarbeiten und Erhebungen des TFZ gewonnenen Erkenntnisse in zielgruppengerechter Form,
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- die Vermittlung an die o. g. Zielgruppen durch Kommunikationsmittel wie z. B. Broschüren, Internetinhalte, Seminare und andere Veranstaltungen, online-Vermittlungsformen wie Webinare o. ä., direkte Beratung in enger Abstimmung mit den Forschungsabteilungen sowie der Öffentlichkeitsarbeit am TFZ sowie
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- die statistische und zusammenfassende Auswertung der Vermittlungsformate.
3.7
Der Abteilung obliegen
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- der Betrieb des NAWAREUM als interaktive und erlebnisorientierte Bildungseinrichtung für die gesamte Gesellschaft,
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- die Aktualisierung der Dauerausstellung,
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- die Konzeption und der Aufbau von wechselnden Sonderausstellungen,
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- die Organisation und Durchführung von Informations- und Beratungsangeboten in enger Kooperation mit der Abteilung Wissenstransfer, den Forschungsabteilungen des TFZ sowie den anderen Partnern am Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe,
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- die Erarbeitung professioneller pädagogischer Vermittlungskonzepte, insbesondere für Familien, Kinder- und Jugendgruppen, Schulklassen und Lehrerfortbildungen sowie
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- die Vernetzung und Kooperation mit anderen Bildungs- und Museumseinrichtungen.
3.8
1Der Abteilung obliegen
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- die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten, die Bewirtschaftung des Immobilienbestandes und des Fuhrparks sowie die Angelegenheiten der inneren Dienste, ausgenommen Rechtsangelegenheiten,
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- die Betreuung und Fortentwicklung der IuK-Technik und DV-Systeme in Abstimmung mit der Koordinierungsgruppe IuK des Staatsministeriums,
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- das Beschaffungswesen des TFZ,
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- das Vertragswesen,
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- die Informationsbeschaffung und Dokumentation sowie die Bibliothek im TFZ,
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- der Betrieb des Biomasseheizwerkes sowie
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- das Sicherheitswesen, der Arbeits- und Gesundheitsschutz.
2Die Personalangelegenheiten, die Rechtsangelegenheiten sowie die Prüfung der Verwendungsnachweise nimmt die Landesanstalt für Landwirtschaft in Absprache mit dem TFZ wahr.