Inhalt

FüAkGO
Text gilt ab: 01.01.2019

3.   Dienstverkehr und Geschäftsgang

3.1   Dokumentenverwaltung

Aktenrelevante Dokumente sind nach dem Aktenplan für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums (APl-ELF) und den hierzu ergangenen Anleitungen und Hinweisen für dessen Anwendung zu ordnen, aufzubewahren und auszusondern.

3.2   Erhebungen, Umfragen

An Erhebungen und Umfragen (zum Beispiel für wissenschaftliche Untersuchungen) für Personen und Stellen außerhalb des Geschäftsbereichs darf nur mit Zustimmung des Staatsministeriums mitgewirkt werden.

3.3   Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Immobilienbestand, Inventar

3.3.1  

Die Haushalts- und Kassenführung sowie die Bewirtschaftung des Immobilienbestandes richten sich nach den Bestimmungen der BayHO und der VV-BayHO.

3.3.2  

Die Behördenleitung oder die von ihr beauftragte Person trägt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Verantwortung für die Erhaltung des Inventars.

3.4   Dienst- und Fortbildungsreisen

3.4.1  

1Dienst- und Fortbildungsreisen dürfen nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel genehmigt werden. 2Die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten.

3.4.2  

1Für ihre laufende fachliche Fortbildung tragen auch die Beschäftigten Verantwortung. 2Vorrangig sind die Fortbildungsangebote der Führungsakademie und der Bayerischen Forstschule zu nutzen.

3.5   Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Brandschutz

3.5.1  

1Dienst- und Arbeitsunfälle sind unverzüglich unter Angabe des Ortes, der Umstände und etwaiger Zeugen über die Vorgesetzten dem für die Personalverwaltung zuständigen Sachgebiet mitzuteilen. 2Die Beschäftigten sind auf diese Regelung hinzuweisen.

3.5.2  

1Für ausreichenden Brandschutz ist zu sorgen. 2Die Einhaltung der Brandschutzvorschriften ist zu überwachen.

3.6   Dienstsiegel, Amtsschild

3.6.1  

Die Führungsakademie führt ein Dienstsiegel mit dem großen bayerischen Staatswappen und der Bezeichnung „Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“.

3.6.2  

1Die Dienstgebäude der Führungsakademie sind mit einem Amtsschild zu kennzeichnen, das das große bayerische Staatswappen und die Aufschrift „Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ trägt. 2Sind Organisationseinheiten getrennt vom Sitz der Führungsakademie untergebracht, so ist auf dem Amtsschild zusätzlich die Bezeichnung dieser Organisationseinheit anzubringen.

3.7   Ergänzende Anweisungen

Die Behördenleitung kann für den Dienstverkehr und den Geschäftsgang ergänzende Anweisungen zu dieser Geschäftsordnung erlassen.