Inhalt

FüAkGO
Text gilt ab: 01.01.2019

2.   Aufgaben

2.1   Aus- und Fortbildung

2.1.1  

1Der Führungsakademie obliegen die außerfachliche Fortbildung der Beschäftigten des Geschäftsbereichs des Staatsministeriums und – mit Unterstützung der Landesanstalt für Landwirtschaft und der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau – die fachliche Aus- und Fortbildung der Beschäftigten der Landwirtschaftsverwaltung (§ 2 Satz 1 Buchst. a FüAkV). 2Zuständigkeiten anderer Einrichtungen bleiben unberührt.

2.1.2  

1In Abstimmung mit dem Staatsministerium koordiniert die Führungsakademie die Vorbereitungsdienste für die Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ im fachlichen Schwerpunkt „Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung“ und für landwirtschaftlich-hauswirtschaftliche Fachlehrerinnen und Fachberater. 2Sie führt hierzu Seminare und Ausbildungslehrgänge durch und ist Ausbildungsbehörde.

2.1.3  

1In Abstimmung mit dem Staatsministerium koordiniert die Führungsakademie die Maßnahmen im Rahmen der modularen Qualifizierung und – innerhalb der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ – des Wechsels des fachlichen Schwerpunkts. 2In der modularen Qualifizierung innerhalb der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ führt sie auch selbst Maßnahmen durch.

2.1.4  

1Die Aus- und Fortbildung kann sich auf Personen anderer, auch nichtstaatlicher Einrichtungen erstrecken, soweit der Geschäftsbereich des Staatsministeriums berührt ist (§ 2 Satz 2 FüAkV). 2Die Aufgabenerledigung für den staatlichen Bereich hat Vorrang.

2.1.5  

1Die Führungsakademie konzipiert, koordiniert und organisiert die für die Aus- und Fortbildung erforderlichen Veranstaltungen und führt sie durch. 2Dazu erstellt sie ein Jahresprogramm, das vor der Veröffentlichung der Genehmigung des Staatsministeriums bedarf.

2.1.6  

Die Führungsakademie erarbeitet in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Institutionen Grundlagen für den Fachschulunterricht (§ 2 Satz 1 Buchst. b FüAkV).

2.2   Fachliche, methodische und didaktische Grundlagen

1Die Führungsakademie erarbeitet in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Institutionen Grundlagen für Landwirtschaftsverwaltung und Unterricht sowie methodische und didaktische Grundlagen für die Landwirtschaftsberatung (§ 2 Satz 1 Buchst. b FüAkV). 2Sie unterstützt das Staatsministerium bei der Umsetzung der Vorgaben in der Beratung durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Ämter) und sie leistet Fachunterstützung für die Ämter im Bereich Ernährung.

2.3   Unterstützung bei der Führung der Ämter

Die Führungsakademie unterstützt das Staatsministerium bei der Führung der Ämter (§ 2 Satz 1 Buchst. c FüAkV).

2.4   Personal

2.4.1  

In Personalangelegenheiten der Ämter im Bereich Landwirtschaft übt die Führungsakademie die Fachaufsicht aus (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AELFV).

2.4.2  

1Soweit ihr hierfür die Zuständigkeiten und Befugnisse übertragen sind, übt die Führungsakademie für die Beschäftigten der Landwirtschaftsverwaltung im nachgeordneten Bereich des Staatsministeriums die Befugnisse der Ernennungsbehörde, der Beschäftigungsbehörde, der Dienstvorgesetzten und des Arbeitgebers aus und bewirtschaftet die Stellen. 2In diesem Rahmen obliegt ihr die Personalverwaltung für die Beschäftigten und sie führt die Personalakten.

2.5   Organisations- und Personalentwicklung

Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums unterstützt die Führungsakademie Veränderungs- und Umstrukturierungsprozesse und begleitet die damit verbundene Organisations- und Personalentwicklung; außerdem unterstützt sie die Behörden im Geschäftsbereich in Fragen des Qualitätsmanagements.

2.6   Haushalt

2.6.1  

1Die Führungsakademie ist zuständig für die Haushaltsangelegenheiten der Ämter im Bereich Landwirtschaft, der staatlichen agrarwirtschaftlichen Fachschulen, die nicht einer Landesanstalt angegliedert sind (Fachschulen) und der Fortbildungszentren für Landwirtschaft und Hauswirtschaft. 2Sie bewirtschaftet die forstfachlichen Titel der Ämter, soweit vom Staatsministerium beauftragt.

2.6.2  

In Haushaltsangelegenheiten der Ämter im Bereich Landwirtschaft übt die Führungsakademie die Fachaufsicht aus (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AELFV).

2.6.3  

Die Führungsakademie unterstützt und begleitet das Staatsministerium bei Maßnahmen zum Controlling der Ämter im Bereich Landwirtschaft.

2.7   Vergabe öffentlicher Aufträge

2.7.1  

1Der Zentralen Vergabestelle an der Führungsakademie obliegt die strategische Planung, die Bündelung gleichartiger Bedarfe einschließlich der Vergabe und Abwicklung der Rahmenvereinbarungen sowie die förmliche Durchführung EU-weiter und nationaler Vergabeverfahren nach Maßgabe der Verfahrensanweisung zum Vergabe- und Beschaffungswesen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums. 2Sie berät und unterstützt die Beschaffungsstellen der Behörden im Geschäftsbereich des Staatsministeriums bei der Vergabe von Leistungen, bei Rechtsstreitigkeiten sowie bei Vertragsstörungen.

2.7.2  

1Die Zentrale Vergabestelle nimmt Controlling-Aufgaben wahr. 2Sie übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Beschaffungsstellen im Geschäftsbereich aus.

2.7.3  

1Die Zentrale Vergabestelle ist für die Betreuung der IT-Anwendungen und für entsprechende Schulungsmaßnahmen im Geschäftsbereich verantwortlich. 2Sie regelt die Geschäftsabläufe und Verfahren zwischen ihr und den Beschaffungsstellen im Geschäftsbereich.

2.8   Förderung

2.8.1  

1Der Führungsakademie obliegen im Rahmen der ihr übertragenen Zuständigkeiten der Vollzug und die Abwicklung von Fördermaßnahmen der Land- und Ernährungswirtschaft. 2Nach Maßgabe der Zahlstellendienstanweisung bzw. Richtlinien und Verfahrensanweisungen des Staatsministeriums übernimmt sie die Antragsbearbeitung und Bewilligung von Fördermaßnahmen, die Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen, den Vollzug sich daraus ergebender Maßnahmen und unterstützt das Staatsministerium bei Rückforderungen.

2.8.2  

1In Förderangelegenheiten der Ämter im Bereich Landwirtschaft übt die Führungsakademie die Fachaufsicht aus (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b AELFV). 2Diese erstreckt sich auch auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme und die Sicherheit der Informationssysteme an den Ämtern. 3Im Rahmen ihrer Fachaufsicht über die Ämter mit Aufgaben in Angelegenheiten des Prüfdienstes wirkt die Führungsakademie auf eine einheitliche Vorgehensweise bei der Durchführung der Kontrollen hin (§ 2 Abs. 6 i. V. m. Abs. 2 BayGAPV). 4Dazu koordiniert und unterstützt die Führungsakademie den Prüfdienst an diesen Ämtern.

2.8.3  

Der Führungsakademie obliegen die Förderrechtsangelegenheiten einschließlich Widerspruchsverfahren der Ämter im Bereich Landwirtschaft sowie die Betreuung und Prozessvertretung in Klageverfahren.

2.8.4  

1Die Führungsakademie unterstützt die Ämter im Bereich Landwirtschaft bei Fragen zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch Zuwendungsempfänger. 2Sie übt insoweit auch die Rechts- und Fachaufsicht aus.

2.8.5  

1Die Führungsakademie unterstützt das Staatsministerium bei der Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Prüfungen durch interne und externe Prüforgane. 2Sie ist neben dem Staatsministerium erster Ansprechpartner für die Bescheinigende Stelle gemäß Art. 9 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013.

2.9   Öffentlichkeitsarbeit

1Die Führungsakademie informiert neben der Öffentlichkeit (§ 8 Abs. 1 Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern – AGO) die Behörden im Geschäftsbereich und andere Fachbehörden angemessen und aktuell über ihre Tätigkeit. 2Sie koordiniert und unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit der Ämter im Bereich Landwirtschaft, betreut die Internetseiten der Ämter und Fachschulen und unterstützt das Staatsministerium bei der Öffentlichkeitsarbeit im Geschäftsbereich.

2.10   Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)

2.10.1  

1Die Führungsakademie ist zuständig für die Planung, die Entwicklung und den Betrieb der IuK-Infrastruktur und ‑ausstattung (einschließlich Telekommunikationsanlagen) bei den Behörden im nachgeordneten Bereich des Staatsministeriums, soweit sie diese Aufgaben nicht selbst wahrnehmen, und unterstützt sie bei der Sicherstellung der IT-Sicherheit. 2Sie betreut IuK-Projekte von zentraler Bedeutung im Geschäftsbereich und stellt fachspezifische Hardware bereit. 3Ferner betreut und entwickelt sie Datenbanksysteme für Nutzer innerhalb und außerhalb der Staatsverwaltung.

2.10.2  

1Im Bereich der verwaltungsinternen Kommunikation konzipiert, plant und betreut die Führungsakademie das Intranet für den gesamten Geschäftsbereich (Mitarbeiterportal). 2Mit spezifischen Webanwendungen unterstützt sie die Nutzer im gesamten Geschäftsbereich bei besonderen Aufgaben. 3Sie wirkt an der technischen Umsetzung und Weiterentwicklung der Internetauftritte der Ämter mit.

2.10.3  

1Die Führungsakademie unterstützt das Staatsministerium bei der Entwicklung von IT-Anwendungen für die Abwicklung von Fördermaßnahmen. 2Zu den Aufgaben gehören die Konzeption, die Entwicklung und die Pflege von Fachanwendungen und Infrastrukturkomponenten gemäß den Vorgaben des Staatsministeriums.

2.10.4  

1Die Führungsakademie unterstützt die Beschäftigten im Geschäftsbereich bei der Benutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (einschließlich dienstliche Mobilgeräte und TK-Infrastruktur) durch Betreuung und Schulungen. 2Sie nimmt die Aufgaben eines Kompetenzzentrums Elektronische Aktenführung für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums wahr.

2.11   Arbeitssicherheit

Soweit der Führungsakademie hierfür die Zuständigkeit übertragen ist, unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Führungsakademie die Leitungen des Staatsministeriums sowie der Behörden im Geschäftsbereich beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit durch Beratung, sicherheitstechnische Überprüfungen, Begehungen, Belehrungen und Schulungen (§ 6 ASiG).

2.12   Rechtsangelegenheiten

Die Führungsakademie unterstützt das Staatsministerium in Rechtsangelegenheiten und berät die Ämter bei Rechtsfragen zu ihren Aufgaben.

2.13   Zusammenarbeit

Mit den Behörden innerhalb und außerhalb des Geschäftsbereichs arbeitet die Führungsakademie eng und vertrauensvoll zusammen.