Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 01.09.2026

7.   Übergangsvorschrift

7.1  

Für die vor dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung begonnenen Vergabeverfahren finden die Vergabegrundsätze Anwendung, die zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens gegolten haben.

7.2  

Für die vor dem Inkrafttreten der Änderungsbekanntmachung vom 7. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 422) – für die Nrn. 1.2.7 bis 1.2.12 dieser Bekanntmachung mit Wirkung vom 26. März 2020; im Übrigen mit Wirkung vom 23. Juli 2020 – begonnenen Vergabeverfahren finden die Vergabegrundsätze Anwendung, die zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens gegolten haben.