Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 01.09.2026

4.   Empfehlungen

4.1  

1Zur Vermeidung von rechtlichen Risiken wird bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Anwendung empfohlen. 2In der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ist anzugeben, ob die UVgO bei der Vergabe zur Anwendung kommen und auf welchem Weg die Kommunikation erfolgen soll.

4.2  

1Eine elektronische Kommunikation bei der Durchführung von Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte wird empfohlen. 2Eine Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation unterhalb der EU-Schwellenwerte besteht auch bei Anwendung der UVgO nicht.

4.3  

Folgende Bekanntmachungen und Bestimmungen der Staatsregierung werden zur Anwendung empfohlen:
Korruptionsbekämpfungsrichtlinie (KorruR) ,
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung zum öffentlichen Auftragswesen – Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit ,
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen – Scientology-Organisation; Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ,
Bestimmungen zum Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer und zu den Mindestarbeitsbedingungen gemäß Nr. 1.7 VVöA.

4.4  

Die in der Bayerischen Staatsbauverwaltung eingeführten Vergabehandbücher werden zur Anwendung empfohlen:
Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben durch Behörden des Freistaates Bayern – VHB Bayern ,
Vergabehandbuch für Lieferungen und Leistungen durch Behörden der Staatsbauverwaltung des Freistaates Bayern – VHL Bayern ,
Vergabehandbuch für freiberufliche Dienstleistungen (VHF Bayern) , soweit sich aus Nr. 1.11 nichts anderes ergibt.