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Text gilt ab: 01.11.2017
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73-B

Zuständigkeiten der VOB-Stellen bei den Regierungen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
vom 11. Oktober 2017, Az. IIZ5-40011-6-2

(AllMBl. S. 455)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Zuständigkeiten der VOB-Stellen bei den Regierungen vom 11. Oktober 2017 (AllMBl. S. 455)

1Im März 1975 wurde die Einrichtung der VOB-Stellen bei den Regierungen verfügt. 2Sie waren als Anlauf- und Koordinierungsstelle für Beschwerden der Bauwirtschaft und zur Beratung der kommunalen Auftraggeber sowie der Staatlichen Bauämter in Vergabefragen gedacht. 3Für Vergabestellen, die nicht der Aufsicht des StMI unterliegen, wurden dabei keine Zuständigkeitsregelungen getroffen. 4Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Oktober 2003 (AllMBl. S. 882) zu den Zuständigkeiten der VOB-Stellen bei den Regierungen wurden die Zuständigkeiten für Vergabebeschwerden bei Vergabeverfahren von Bauleistungen, die nicht dem EU-Recht unterliegen, neu geregelt. 5Aufgrund der umfangreichen Vergaberechtsmodernisierung im Jahr 2016 mit grundsätzlichen strukturellen Änderungen im Vergabewesen ist es notwendig, dass die VOB-Stellen als Vergabeberatungsstellen öffentliche Vergabestellen nicht nur bei Vergaben von Bauleistungen sondern auch bei Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen, Konzessionen sowie freiberuflichen Leistungen beraten. 6Die Zuständigkeit der VOB-Stellen wird daher wie folgt geregelt: