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Text gilt ab: 30.10.2019

4. 

Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr über die Fortschreibung des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen vom 9. Februar 2018 (AllMBl. S. 183) tritt mit Ablauf des 29. Oktober 2019 außer Kraft.