Text gilt ab: 17.06.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

7075-A

Richtlinie zur Förderung (des Einsatzes) von Weiterbildungsinitiatoren als digitale Bildungsberater und einer Koordinationsstelle (Pakt für berufliche Weiterbildung 4.0)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 21. Mai 2021, Az. I2/6021-1/105

(BayMBl. Nr. 412)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Richtlinie zur Förderung (des Einsatzes) von Weiterbildungsinitiatoren als digitale Bildungsberater und einer Koordinationsstelle (Pakt für berufliche Weiterbildung 4.0) vom 21. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 412)

1Die Bayerische Staatsregierung hat im Rahmen des „Pakts für berufliche Weiterbildung 4.0“ zur Erhöhung der Weiterbildungsbereitschaft und Weiterbildungsbeteiligung ein Angebot sogenannter Weiterbildungsinitiatoren und Weiterbildungsinitiatorinnen (WBI) etabliert und einen Koordinator für die WBI eingesetzt (WBI-K). 2Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu den Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO, einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – ANBest-P – und für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften – ANBest-K) Zuwendungen zur Förderung des Einsatzes von WBI und eines oder einer WBI-K. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 4Die Entscheidung über die Gewährung der Zuwendungsbewilligung wird nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen.