Inhalt

GWLANR
Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

5.   Zuwendungsvoraussetzungen

5.1  

Eine FTTB-Förderung wird nur gewährt, sofern sichergestellt ist, dass eine durchgängige Glasfaserinfrastruktur bis zum Gebäude entsteht.

5.2  

1Eine FTTB-Förderung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen,
a)
wenn bereits ein Glasfaseranschluss bis zum Gebäude besteht,
b)
wenn die Herstellung eines Glasfaseranschlusses bis zum Gebäude im Rahmen eines anderweitig geförderten Breitbandausbaus geplant ist oder
c)
wenn die öffentliche Schule oder das Plankrankenhaus oder das Rathaus in einem Gebiet liegt, für das ein Telekommunikationsunternehmen im Rahmen einer Markterkundung im Zusammenhang mit einer anderweitigen Maßnahme zur Förderung des Breitbandausbaus einen Glasfaserausbau bis zum Gebäude ohne Kostenbeteiligung für die Endkunden angekündigt hat. ²Kommt im Rahmen eines angekündigten eigenwirtschaftlichen Ausbaus der Investor seinen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach und hat der Zuwendungsempfänger einmal erfolglos eine Nachfrist gesetzt, kann eine FTTB-Förderung nach dieser Richtlinie wieder in Anspruch genommen werden.

5.3  

1Eine WLAN-Förderung wird nur gewährt,
a)
sofern eine Berechtigung des Zuwendungsempfängers besteht, das BayernWLAN aus dem BayKOM-Rahmenvertrag (Los 2) abzurufen,
b)
ein Abruf des BayernWLAN tatsächlich erfolgt und
c)
BayernWLAN für mindestens 24 Monate verfügbar gemacht wird.
2Eine WLAN-Förderung kann unter den Voraussetzungen nach Satz 1 auch zur Erweiterung bereits bestehender WLAN-Netze gewährt werden. 3Eine nachträgliche Förderung bereits angeschaffter und installierter WLAN-Technik ist ausgeschlossen.

5.4  

1Nicht gefördert werden Vorhaben, die vor Eingang eines Zuwendungsantrags bei der Bewilligungsbehörde mit den unter Nr. 8.1 genannten Unterlagen oder Erklärungen begonnen wurden. 2Maßnahmebeginn ist der Abschluss eines Vertrages zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses oder zur Ausführung von Arbeiten, die auf Schaffung oder Erweiterung einer WLAN-Installation abzielen.