Inhalt

GWLANR
Text gilt ab: 31.12.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1.   Begriffsbestimmung

Unter „Rathäuser“ im Sinne dieser Bekanntmachung fallen neben den (Haupt-)Verwaltungssitzen der bayerischen Gemeinden und Bezirke auch weitere Behördenstandorte von Gemeinden und Bezirken sowie Verwaltungsgebäude von Verwaltungsgemeinschaften.