Inhalt

BayGibitR
Text gilt ab: 02.03.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

13. Dokumentation der Infrastruktur

13.1 

Die Daten der errichteten Infrastruktur müssen dem Bayerischen Breitbandzentrum zur Einstellung in eine Datensammlung im Format Shape digital zur Verfügung gestellt werden.

13.2 

1Unverzüglich nach Erhalt des Zuwendungsbescheides hat der Zuwendungsempfänger in einem Fördersteckbrief die geplante Infrastruktur darzustellen. 2Diese Darstellung hat insbesondere die in Aussicht gestellten Zugangsvarianten im Sinne der Nr. 5.3 und der Nr. 7.2 zu enthalten. 3Nach Abschluss der Maßnahme hat der Zuwendungsempfänger eine abschließende Projektbeschreibung zur Verfügung zu stellen. 4Der Fördersteckbrief und die abschließende Projektbeschreibung werden auf dem zentralen Onlineportal www.schnelles-internet.bayern.de für die Dauer von zehn Jahren veröffentlicht. 5Die Projektbeschreibung enthält mindestens die folgenden Informationen:
a)
Identität des Netzbetreibers,
b)
im Wirtschaftlichkeitslückenmodell: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke,
c)
im Betreibermodell: Höhe der Herstellungskosten für die passive Infrastruktur,
d)
Beihilfeintensität,
e)
betroffenes Gebiet,
f)
verwendete Technologie und Vorleistungsprodukte.