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BayGibitR
Text gilt ab: 02.03.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

12. Verfahren

12.1 

1Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind vor Abschluss des Vertrages mit dem Netzbetreiber bei der örtlich zuständigen Regierung als Bewilligungsbehörde mit folgenden Unterlagen einzureichen:
a)
Beschluss des zuständigen Organs über die Durchführung der Ausbaumaßnahme,
b)
Finanzierungsplan (Nr. 11.1),
c)
Dokumentation der Ist-Versorgung (Nr. 4.3),
d)
Ergebnis der Markterkundung (Nr. 4.9),
e)
Ergebnis des Auswahlverfahrens zur Bestimmung eines versorgenden Netzbetreibers und (vorgesehene) Auswahlentscheidung des Zuwendungsempfängers (Nr. 5.1 oder Nr. 7.15) einschließlich der Dokumentation des Erschließungsgebiets,
f)
ausschließlich im Betreibermodell: Aufgegliederte Darstellung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben sowie Angaben zu den voraussichtlichen Pachteinnahmen für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme des Netzes (Nr. 5.8),
g)
Ausschließlich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell: plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke (Nr. 7.10),
h)
Bestätigung des Zuwendungsempfängers, dass keine Infrastruktur parallel zu bereits gefördert errichteter Infrastruktur verlegt wird.
2Die Bewilligungsbehörde kann zur Prüfung des Zuwendungsantrags weitere Unterlagen anfordern.

12.2 

1Die Bewilligungsbehörde gewährt die Zuwendung auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheides. 2In diesem Bescheid sind insbesondere die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften – ANBest-K – (Anlage 3a der Verwaltungsvorschriften zu Art. 44 BayHO) und die Nrn. 5, 6 und 9 (Betreibermodell) sowie die Nrn. 7 und 9 (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) für verbindlich zu erklären. 3Die Aufnahme zusätzlicher Auflagen und Nebenbestimmungen bleibt der Bewilligungsbehörde vorbehalten.

12.3 

1Die Bewilligungsbehörde und der Bayerische Oberste Rechnungshof haben das Recht, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung, die Einhaltung der im Zuwendungsbescheid festgelegten Bestimmungen, Auflagen und Bedingungen beim Zuwendungsempfänger durch Einsichtnahme in Bücher, Belege und sonstige Unterlagen zu prüfen und Auskünfte einzuholen oder durch Beauftragte prüfen und Auskünfte einholen zu lassen. 2In den Fällen der Nr. 14 gilt dies auch gegenüber dem Netzbetreiber.

12.4 

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Maßgabe von Nr. 1.3 ANBest-K.