Text gilt ab: 15.12.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
4.
Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:
- a)
- Fristgerechte Bewerbung mit Motivationsschreiben (siehe Nr. 6),
- b)
- Förderantrag,
- c)
- Erklärung über die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung,
- d)
- die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt mehr als 25 000 €.