Inhalt

Text gilt ab: 15.12.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Eine Förderung kommt nur in Betracht, wenn folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:
a)
Fristgerechte Bewerbung mit Motivationsschreiben (siehe Nr. 6),
b)
Förderantrag,
c)
Erklärung über die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung,
d)
die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen je Projekt mehr als 25 000 €.