Inhalt

Text gilt ab: 15.12.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3. Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften, Großstädte können einen Projektantrag für einzelne Stadtteile stellen.