Inhalt

Text gilt ab: 15.12.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

2. Gegenstand der Förderung

1Gegenstand der Förderung ist die Erarbeitung einer fachübergreifenden, strategischen Heimat- und Demografiestrategie für ausgewählte Kommunen.
2Dazu werden zunächst die spezifischen Herausforderungen und Chancen der Kommune auf Basis demografischer Daten, unter Einbeziehung vorhandener Konzepte und Studien sowie durch Befragung von Verantwortlichen vor Ort durch externe Gutachterinnen und Gutachter in Form einer „Stärken und Schwächen-Analyse“ herausgearbeitet. 3Auf dieser Basis wird ein möglichst breiter Beteiligungsprozess durchgeführt, bei dem Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Kommunen, des Landratsamtes, der Regierungen sowie weitere Multiplikatoren miteinbezogen werden sollen. 4Gemeinsam mit externen Beraterinnen und Berater werden so fachübergreifend prioritäre Handlungsfelder identifiziert (denkbar sind unter anderem Identifikation mit der Kommune stärken, dem Miteinander und Ehrenamt vor Ort einen hohen Stellenwert geben, Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern, die Potentialentfaltung der Jugend verstärken, Selbständigkeit der Menschen bis ins hohe Alter verbessern, Lebensgrundlagen erhalten, Mobilität und Verkehr, Innenstadtbelebung, Nutzung von Altgebäuden, Interkommunale Zusammenarbeit) und die weiteren Maßnahmen der Kommune zur Konkretisierung und Umsetzung ihrer fachübergreifenden Heimat- und Demografiestrategie abgeleitet. 5Unter anderem sollen im Rahmen von Informationsveranstaltungen die Erfahrungen und Ergebnisse weitergegeben werden.