Inhalt

Text gilt ab: 15.12.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

6. Auswahl / Antragstellung

1Vor der Antragstellung ist eine fristgerechte Bewerbung mit Motivationsschreiben an das Staatsministerium erforderlich. 2Die Frist wird vom Staatsministerium an die teilnahmeberechtigten Kommunen bekanntgegeben. 3Regionen und Landkreise werden vom Staatsministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden vorausgewählt, die die besondere demografische Herausforderung der Kommunen im Bewerbungsverfahren explizit einschätzen können.
4Förderanträge der ausgewählten Pilotkommunen sind beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung; Sachgebiet 151 „Fördervollzug Heimat“ einzureichen; es ist die Bewilligungsbehörde. 5Die Bewilligungsbehörde ist auch zuständig für den Vollzug des Zuwendungsbescheides.
6Ausgewählt werden maximal vier Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse je Regierungsbezirk. 7Die Auswahl der Pilotkommunen soll möglichst verschiedenartige Herausforderungen durch den demografischen und gesellschaftlichen Wandel abdecken.