Inhalt

Text gilt ab: 15.12.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zweck der Förderung

1Die Bedingungen für gute Lebensqualität werden in erheblichen Umfang vor Ort in den Gemeinden geschaffen. 2In den kommenden Jahren wird dabei der demografische Wandel einen Schwerpunkt kommunaler Arbeit in Bayern bilden.
3Der demografische Wandel auf kommunaler Ebene ist extrem heterogen. 4Während einige Regionen wachsen, sind andere mit einem spürbaren Bevölkerungsrückgang konfrontiert. 5Darüber hinaus altert die Bevölkerung in den meisten Regionen deutlich. 6Auch die Urbanisierung und Heterogenisierung der Gesellschaft verändern die Regionen. 7Diese Entwicklungen stellen die Kommunen vor vielfältige Aufgaben und bergen Investitionserfordernisse. 8Sie beeinflussen ganz konkret die Lebensverhältnisse der Menschen – es gilt auch als Bundesland auf die verschiedenen Herausforderungen des demografischen und gesellschaftlichen Wandels vor Ort entsprechend zu reagieren. 9Es gibt dabei jedoch kein Standardverfahren Kommunen auf die Veränderungen durch den demografischen Wandel vorzubereiten.
10Bayern hat das Ziel der „gleichwertigen Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land“ in der Verfassung verankert – mit dem Pilotprogramm „Demografiefeste Kommune“ wird diesem Ziel Rechnung getragen. 11Um die Auswirkungen des demografischen und gesellschaftlichen Wandels zu bewältigen, müssen Kommunen auf oft gleichartige, aber teilweise auch völlig gegensätzliche Herausforderungen vor Ort reagieren. 12Der Freistaat will Kommunen, die eine Förderung nach diesem Pilotprogramm erhalten, bei der zukunftsfähigen demografiefesten Neuausrichtung pilothaft unterstützen und begleiten. 13Durch die Zuwendung sollen nicht nur Verfahren und Strukturen langfristig in den Kommunen etabliert werden, sondern die erarbeiteten fachübergreifenden und strategischen Handlungsansätze auch anderen Kommunen mit ähnlichen Herausforderungen und Multiplikatoren zur Verfügung gestellt werden.