Inhalt

HDRFöR
Text gilt ab: 01.04.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

1. Zweck der Zuwendung

1Die Förderung hat das Ziel, innovative Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung zu unterstützen. 2Heimatprojekte wirken sich positiv auf die räumliche Entwicklung Bayerns aus und dienen insbesondere der Stärkung der regionalen Identität. 3Im Einzelnen sollen die Zuwendungen dazu beitragen,
a)
gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern zu fördern und zu sichern (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Verfassung),
b)
digitale Teilhabe und digitale Chancengleichheit in allen Regionen Bayerns zu ermöglichen,
c)
interkommunale und interregionale Kooperationen zu fördern,
d)
die Attraktivität von Verdichtungsraum und ländlichem Raum zu stärken,
e)
die Profilbildung nach innen und außen sowie die Wahrnehmung aller Teilräume zu erhöhen,
f)
Daseinsvorsorge zu sichern.
4Die geförderten Projekte müssen mit den Zielen und Grundsätzen der Landesentwicklung zur räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns sowie mit regionalen Entwicklungsstrategien übereinstimmen. 5Sie sollen dazu beitragen, lebenswerte Heimat in allen bayerischen Landesteilen zu erhalten und zu gestalten sowie die Stärkung des Heimatbewusstseins und der Heimatverbundenheit der Bürger zu unterstützen.