Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

7.   Mehrfachförderung

1Pro Antragsteller können innerhalb von 24 Monaten maximal drei Innovationsgutscheine bewilligt werden. 2Unternehmen, die sich zu einem größeren FuT-Vorhaben zusammenschließen, können maximal vier Innovationsgutscheine kumulieren. 3Dabei müssen alle beteiligten Unternehmen in den Innovationsprozess direkt eingebunden sein und die Verwertung der Produktinnovation anstreben. 4Reine Vermarktungs- oder Vertriebspartner bzw. Subunternehmerschaften sind nicht förderfähig. 5Im Übrigen darf neben dieser Förderung für die Finanzierung der im Antrag angeführten FuT-Dienstleistung keine weitere öffentliche Förderung in Anspruch genommen werden.