Text gilt ab: 01.01.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

4. Fördervoraussetzungen

4.1 

1Die Darlehen sind ergänzende Hilfen. 2Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. 3Antragsteller, bei denen im Hinblick auf die Vermögens- und Ertragslage oder die Höhe des Vorhabens die mögliche Finanzierungshilfe wirtschaftlich unerheblich ist, können nicht berücksichtigt werden.

4.2 

Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Hausbank bereits begonnen war, können nicht gefördert werden.

4.3 

Die Vorhaben müssen so weit vorbereitet sein, dass sie nach der Zusage der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres begonnen werden können.

4.4 

Der Investitionsort muss auf dem Gebiet des Freistaates Bayern liegen.